Der Berufsalltag eines Strafverteidigers ist vielfältig.
Viele Menschen stellen sich unter einem Starverteidiger einen Rechtsanwalt vor, der jeden Angeklagten „raus haut“. In einer solchen Wortwahl schwenkt immer gleichzeitig ein Stück Ehrfurcht und Bewunderung mit, andererseits aber auch der Nebengeschmack, dass der Angeklagte eigentlich eine Verurteilung verdient hätte. Der beste Strafverteidiger zeichnet sich bei dieser Vorstellung dadurch aus, dass er durch formale juristische Tricks es schafft, einen Schuldigen seiner gerechten Strafe zu entziehen.
In derartigen Gedanken drücken sich wohl eher – je nach Standpunkt – Angst- oder Wunschvorstellungen, aus. Wie in der Medizin können verlockende Scharlatan-Rezepte auch bei der Strafverteidung verheerende Folgen haben. Ein guter Arzt stellt erst einmal eine sorgfältige Diagnose, bevor er Versprechungen abgibt und Therapien empfiehlt. Genauso muss eine gute Verteidigungsstrategie am konkreten Fall ansetzen.
Ein Top-Verteidiger wird sich niemals nur mit Paragrafen beschäftigen. Er hat die Dinge im Blick, die hinter den Paragrafen stehen. Vor allem hat er die Menschen im Blick, die mit den Paragrafen arbeiten.
Die Arbeit eines Rechtsanwalts, der sich auf Strafrecht spezialisiert hat, besteht nicht nur in der traditionellen Abwehr-Rolle als Verteidiger gegen drohendes Übel durch den Staat. Moderne Strafverteidigung setzt viel früher an, zum Beispiel bei der strafrechtlichen Unternehmensberatung oder im Wirtschaftsstrafrecht. Ähnlich wie beim asiatischen Kampfsport gilt:
Nicht immer lassen sich Konflikte vermeiden. Wer sich zu Unrecht des Vorwurfs einer Vergewaltigung ausgesetzt sieht, hat keine Wahl, ob er sich auf eine harte gerichtliche Auseinandersetzung einlässt. Dasselbe gilt für Unternehmer, die bei einer ungerechtfertigten Verurteilung ihre wirtschaftliche Existenz verlieren würden. In all diesen Fällen – die jeden treffen können! – gilt noch heute der Satz des berühmten Rechtswissenschaftlers Rudolf von Jhering aus dem Jahr 1892:
Gute Strafverteidigung ist, was Strategie und den individuellen Stil angeht, vergleichbar mit einem traditionellen Kunsthandwerk. Neben unterschiedlichen persönlichen Stilen gibt es auch erhebliche Qualitätsunterschiede zwischen Architekten, Goldschmieden oder Instrumentenbauern. Genauso gibt es Qualitätsmerkmale in der Kunst der Strafverteidigung, die allgemein und unabhängig vom persönlichen Geschmack gelten. Wahre Meisterschaft besteht zu einem großen Teil aus guter handwerklicher Arbeit und jahrelanger Erfahrung. Der Rest sind Mut, Durchsetzungsvermögen sowie Verhandlungsgeschick – und eine starke Persönlichkeit!
Die Grundlagen und die vielfältigen Hintergründe eines auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalts werden in den unten aufgelisteten Texten dargestellt. Die Links verweisen dabei teilweise auf aktuelle Themen sowie auf die von unserer Strafrechts-Boutique bearbeiteten Rechtsgebiete. Überwiegend finden sich hier jedoch eigenständige Seiten zu den unten bezeichneten Themen. Es lohnt sich daher, genauer hinzuschauen.
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Rudolph Rechtsanwälte
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