Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in Nürnberg
Rudolph Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Wir sind als Strafverteidiger auf Strafrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert
Fachanwälte für Strafrecht und für Steuerrecht
Dr. Tobias Rudolph, Franziska Fladerer und Christian Krauße, LL.M. Eur. sind als Rechtsanwälte und Strafverteidiger in Nürnberg tätig. Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Strafrechts-Boutique in Mittelfranken sind sowohl Fachanwältin bzw. Fachanwalt für Strafrecht als auch Fachanwältin bzw. Fachanwalt für Steuerrecht. Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph ist zudem Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Die Kanzlei wurde im Jahr 2024 zum fünften Mal in Folge vom Handelsblatt als eine der besten Adressen für Wirtschaftsstrafrecht in Deutschland empfohlen.
Strafverteidiger
Die Anwälte betreuen Mandate aus allen Bereichen des klassischen Strafrechts. Dazu gehören sowohl strafrechtliche Ermittlungsverfahren, Anklagen vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht wie auch beispielsweise die Verteidigung bei Untersuchungshaft oder in Berufungen und Revisionen.
Spezialisten für schwierige Fälle
Eine besondere Spezialisierung der Rechtsanwaltskanzlei sind Strafverfahren, die spezielle Kenntnisse aus anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Steuerrecht, dem Medizin-Strafrecht oder dem Internetrecht, erfordern.
Steuerstrafrecht
Verteidigung im Steuerstrafrecht zeichnet sich dadurch aus, dass taktische Fragen des Strafprozesses genauso im Blick zu behalten sind wie steuerliche Folgen für den Mandanten. Praktische Erfahrung im Umgang mit den Ermittlern des Finanzamts ist dabei genauso wichtig wie die fachliche Zusammenarbeit mit qualifizierten Steuerberatern. Als „Doppel-Fachanwälte“ für Strafrecht und Steuerrecht verfügen die Nürnberger Strafverteidiger in besonderer Weise über die Kompetenzen zur Anfertigung und strategischen Konzeption strafbefreiender steuerlicher Selbstanzeigen.
Wirtschaftsstrafrecht
Auch im Wirtschaftsstrafrecht ist neben einer hohen juristischen Qualifikation Lebenserfahrung und Weitblick gefragt. Die Verteidigung beispielsweise bei der Anklage von Betrug oder Untreue erfordert neben strafrechtlichem auch zivilrechtliches Wissen, um die komplexen wirtschaftlichen Zusammenhänge zu erfassen. Dies gilt genauso für die Verteidigung bei Korruptionsvorwürfen, Insolvenzdelikten oder im Internetstrafrecht wie für die Abwehr von Unternehmensgeldbußen.
Beratung von Unternehmen: Korruptionsprävention und Compliance
Die Anwälte der Nürnberger Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte vertreten neben Privatpersonen auch Unternehmen, insbesondere bei der Korruptionsbekämpfung oder bei der Vorbeugung von Straftaten im Betrieb. Sie sind im Rahmen der strafrechtlichen Unternehmensberatung als externe Vertrauensanwälte zur Korruptionsprävention (sog. Ombudspersonen) durch mehrere regional und international tätige Unternehmen bestellt. Daneben ist RA Dr. Rudolph als Dozent, beispielsweise bei der Compliance-Schulung von Mitarbeitern in Unternehmen, tätig.
Verteidigung von Berufsträgern
Schon früh hat sich die Kanzlei auf die Verteidigung von Berufsträgern spezialisiert.
Wenn ein Rechtsanwalt selbst einen Strafverteidiger braucht, wird er sich einen Spezialisten mit überragenden Rechtskenntnissen suchen. Rechtsanwalt Tobias Dr. Rudolph erfüllt als „Einser-Jurist“ in besonderer Weise diese Anforderungen. Steuerberater, die ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten, benötigen einen Anwalt, der weiß, wovon er spricht, wenn es um Einzelheiten des Steuerrechts geht. Ärzte, die beispielsweise im Zusammenhang mit Abrechnungsbetrug oder den neuen Vorschriften über Korruption im Gesundheitswesen mit dem Strafrecht konfrontiert werden, bauen auf die Erfahrung eines Anwalts im Arztstrafrecht, der auch ein Gespür für drohende berufsrechtliche Nebenfolgen hat.
Wer wir sind und was wir können
Gute Strafverteidigung ist für den Profi harte Arbeit am Fall. Für den Mandanten ist die Auswahl eines Verteidigers in erster Linie Vertrauenssache. Wer sich einem Rechtsanwalt im Strafrecht anvertraut, sollte wissen, mit wem er es zu tun hat.
Aus diesem Grunde können Sie sich auf der Seite „Häufige Fragen zum Strafrecht (FAQ)“ über Fälle und Themen aus unserer Praxis informieren. Dort finden Sie fachspezifische Informationen zu aktuellen Entwicklungen aus dem Bereich des Strafrechts (beispielsweise dem neuen Geldwäsche-Gesetz bzw. Bußgeldern wegen fehlender Eintragung im Transparenzregister). Wir scheuen uns aber auch nicht davor, „Arbeitsproben“ zu veröffentlichen. Diese finden Sie in Form von Anmerkungen zu Urteilen (etwa zur umstrittenen Strafbarkeit eines Verteidigers wegen Parteiverrats) oder (anonymisierten) Schriftsätzen aus der eigenen Verteidiger-Praxis. Wir beraten auch bei der Auswahl der richtigen Rechtsschutzversicherung im Strafrecht.
Die richtige Verteidigungs-Strategie: Kompetenz. Erfahrung. Vertrauen.
Es gibt nicht die eine richtige Strategie der Strafverteidigung. Schon gar nicht für jeden Fall.
Moderne Strafverteidiger zeichnen sich nicht mehr dadurch aus, dass sie laut mit der Faust auf den Tisch hauen und den Richter beschimpfen. Ein guter Strafverteidiger muss sowohl mit Zuckerbrot als auch mit Peitsche arbeiten können. Manchmal führt der Weg zum Erfolg über schnelles und schlagkräftiges Handeln. Manchmal ist es richtig, den Verlauf eines Verfahrens zu beobachten und auf den richtigen Moment zu warten – um dann gezielt zuzuschlagen. Mancher Fall lässt sich durch geschicktes Verhandeln mit Staatsanwalt oder Richter lösen. Oft – wenn auch nicht immer – führt der Weg zu besten Ergebnis über starke juristische Argumente. Doch die beste Verteidigungsstrategie ist es schließlich, schon im Vorfeld dafür zu sorgen, dass es gar nicht erst zu der Einleitung eines Strafverfahrens kommt.
Welche Strategie für SIE die Richtige ist, hängt nicht nur von den Umständen Ihres Falles ab. Eine gute Verteidigungsstrategie entsteht erst durch die Zusammenarbeit der Menschen, die daran mitwirken. Die wichtigsten Zutaten auf dem Weg dorthin sind: Kompetenz. Erfahrung. Vertrauen.
RECHTSGEBIETE
Moderne Strafverteidigung setzt gleichermaßen vertieftes wie breit gefächertes Fachwissen voraus.
Wir verstehen uns als Spezialisten für Strafrecht mit Weitblick.
FAQ
Die meisten Menschen sind nicht darauf vorbereitet, mit einem Strafverfahren konfrontiert zu werden.
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Strafrecht finden Sie in den FAQ.
KONTAKT
Rudolph Rechtsanwälte
Partnerschaft mbB
Westtorgraben 1
90429 Nürnberg
Telefon 0911 / 999 396 – 0
AKTUELLES
Die Gesetze, mit denen wir arbeiten, sind ständig im Fluss.
Wir berichten hier über aktuelle Entwicklungen zu Fällen und strafrechtlichen Themen aus unserer Praxis.
Im Februar 2021 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgestellt, dass ein deutsches Strafverfahren nicht den Anforderungen an ein faires Verfahren nach internationalen Standards entsprach, da die beteiligten Richter befangen waren (Fall Meng vs. Deutschland). Seitdem kam Bewegung in die Diskussion, unter welchen Voraussetzungen ein Richter befangen ist, der bereits in einem anderen Verfahren tätig war.
Unternehmen sind verpflichtet, die wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister einzutragen. Diese Pflicht wurde mit der letzten großen Änderung des Geldwäsche-Gesetzes (GwG) bereits im Jahr 2017 eingeführt. Zunächst hielten sich die Behörden mit Bußgeldern zurück. Die Schonfrist ist nun abgelaufen.