
Aktuelle Entwicklungen bei Cum-Cum-Geschäften im Steuerstrafrecht
Cum-Cum-Geschäfte beschäftigen Banken, Anleger und Strafverfolgungsbehörden auch Jahre nach ihrer Abwicklung. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Anrechnung von Kapitalertragsteuer zulässig war und welche Folgen sich aus einer nachträglichen steuerlichen Neubewertung ergeben. Für Betroffene kommt es darauf an, mögliche Berichtigungspflichten rechtzeitig zu erkennen und strafrechtliche Risiken sorgfältig zu prüfen. Der Beitrag erläutert aktuelle Gerichtsentscheidungen, die Grenzen einer Selbstanzeige und die Fragen, die sich daraus für die Verteidigung ergeben.
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Rudolph

