Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph aus Nürnberg ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Als Strafverteidiger hat er sich auf Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht spezialisiert. Daneben vertritt er u.a. Steuerberater und Ärzte bei strafrechtlichen Vorwürfen und in berufsrechtlichen Verfahren.
Cum-Cum-Geschäfte beschäftigen Banken, Anleger und Strafverfolgungsbehörden auch Jahre nach ihrer Abwicklung. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Anrechnung von Kapitalertragsteuer zulässig war und welche Folgen sich aus einer nachträglichen steuerlichen Neubewertung ergeben. Für Betroffene kommt es darauf an, mögliche Berichtigungspflichten rechtzeitig zu erkennen und strafrechtliche Risiken sorgfältig zu prüfen. Der Beitrag erläutert aktuelle Gerichtsentscheidungen, die Grenzen einer Selbstanzeige und die Fragen, die sich daraus für die Verteidigung ergeben.
Im Februar 2021 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgestellt, dass ein deutsches Strafverfahren nicht den Anforderungen an ein faires Verfahren nach internationalen Standards entsprach, da die beteiligten Richter befangen waren (Fall Meng vs. Deutschland). Seitdem kam Bewegung in die Diskussion, unter welchen Voraussetzungen ein Richter befangen ist, der bereits in einem anderen Verfahren tätig war.
Unternehmen sind verpflichtet, die wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister einzutragen. Diese Pflicht wurde mit der letzten großen Änderung des Geldwäsche-Gesetzes (GwG) bereits im Jahr 2017 eingeführt. Zunächst hielten sich die Behörden mit Bußgeldern zurück. Die Schonfrist ist nun abgelaufen.
Deutschland hat im Juni 2021 elektronische Daten aus Dubai erworben, um Steuerstraftaten aufzudecken. Bereits vor einigen Jahren hatte Deutschland aus der Schweiz sogenannte Daten-CDs aufgekauft, die zur Einleitung einer Vielzahl von Steuerstrafverfahren führten.
Nachdem das Bundesjustizministerium im August 2019 einen ersten „inoffiziellen“ Entwurf eines „Gesetzes zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten“ (sogenanntes Verbandssanktionengesetz – VerSanG) vorgelegt hatte, wurde ein überarbeiteter Entwurf am 20.04.2020 auf der Internetseite des Ministeriums vorgestellt. Der Weg zum Unternehmens-Strafrecht ist frei.
In Deutschland gibt es (noch!) kein Unternehmensstrafrecht. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass in nächster Zeit ein neues Gesetz zur Verhängung von Verbandssanktionen eingeführt wird. Unternehmen sollten darauf vorbereitet sein.