Aktuell

Beiträge von Dr. Tobias Rudolph

Über Dr. Tobias Rudolph

Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph aus Nürnberg ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Als Strafverteidiger hat er sich auf Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht spezialisiert. Daneben vertritt er u.a. Steuerberater und Ärzte bei strafrechtlichen Vorwürfen und in berufsrechtlichen Verfahren.

Einträge von Dr. Tobias Rudolph

· Dr. Tobias Rudolph

Aktuelle Entwicklungen bei Cum-Cum-Geschäften im Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht

Cum-Cum-Geschäfte beschäftigen Banken, Anleger und Strafverfolgungsbehörden auch Jahre nach ihrer Abwicklung. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Anrechnung von Kapitalertragsteuer zulässig war und welche Folgen sich aus einer nachträglichen steuerlichen Neubewertung ergeben. Für Betroffene kommt es darauf an, mögliche Berichtigungspflichten rechtzeitig zu erkennen und strafrechtliche Risiken sorgfältig zu prüfen. Der Beitrag erläutert aktuelle Gerichtsentscheidungen, die Grenzen einer Selbstanzeige und die Fragen, die sich daraus für die Verteidigung ergeben.

· Dr. Tobias Rudolph

Cybertrading, Airsoft und ZCB Bamberg: FakeTrade-Berichterstattung und Ermittlungen

Strafrecht · Wirtschaftsstrafrecht

Mitte September 2026 ist der Fall Airsoft wieder in den Schlagzeilen. Ein internationales Rechercheprojekt unter dem Namen FakeTrade, angestoßen vom SPIEGEL und fortgeführt von Partnern wie dem Journal de Montréal, zeichnet das Bild einer israelischen Softwarefirma, die über Jahre hinweg Handelsplattformen mit Technik versorgt haben soll – Plattformen, auf denen Anleger glaubten zu traden, während ihr Geld in Wahrheit abgezweigt wurde. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) in Bamberg ermittelt in solchen Komplexen seit Jahren. Ein früherer Geschäftsführer von Airsoft ist dort im Juni 2026 verurteilt worden.

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· Dr. Tobias Rudolph

Befangenheit wegen Vorbefassung – EGMR-Beschwerde von Dr. Tobias Rudolph

Steuerstrafrecht · Strafrecht · Wirtschaftsstrafrecht

Im Februar 2021 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgestellt, dass ein deutsches Strafverfahren nicht den Anforderungen an ein faires Verfahren nach internationalen Standards entsprach, da die beteiligten Richter befangen waren (Fall Meng vs. Deutschland). Seitdem kam Bewegung in die Diskussion, unter welchen Voraussetzungen ein Richter befangen ist, der bereits in einem anderen Verfahren tätig war.

· Dr. Tobias Rudolph

Unternehmensstrafrecht: Neuer Entwurf zum Verbandssanktionengesetz (VerSanG)

Compliance · Strafrecht · Wirtschaftsstrafrecht

Nachdem das Bundesjustizministerium im August 2019 einen ersten „inoffiziellen“ Entwurf eines „Gesetzes zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten“ (sogenanntes Verbandssanktionengesetz – VerSanG) vorgelegt hatte, wurde ein überarbeiteter Entwurf am 20.04.2020 auf der Internetseite des Ministeriums vorgestellt. Der Weg zum Unternehmens-Strafrecht ist frei.