Kooperationen von Vertragsärzten – Wo beginnt die Korruption?
Ärzte haben Macht und Einfluss, wenn es darum geht, welcher Patient wohin überwiesen wird und welches Medikament er erhält.
Diesen Einfluss dürfen sich die Angehörigen von Heilberufen in Zukunft nicht bezahlen lassen. Die Schwelle der strafbaren Korruption wird durch die geplante Einführung des § 299a StGB deutlich herabgesetzt werden.
Auch Kooperationen zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern bergen Strafbarkeitsrisiken.