Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige
Zum Jahreswechsel 2014/2015 wurden die Anforderungen an eine wirksame Strafbefreiung bei der Korrektur hinterzogener Steuern geändert. Das neue Gesetz ist seit dem 1. Januar 2015 in Kraft und gilt für alle steuerlichen Selbstanzeigen, die ab diesem Datum beim Finanzamt eingehen.