Neue Entscheidungen des Bundesgerichtshofs: Die Verwendung ausländischer Arzneimittel ist nicht immer ein Betrug
Der Bundesgerichtshof hat im Dezember 2014 klar gestellt, dass die Verwendung von Arzneimitteln, die für den ausländischen Markt bestimmt sind, nicht stets zu der Strafbarkeit wegen Betruges führt.
