
Strafrecht
Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Untersuchungshaft und Rechtsmittel.
Expertise
Alle in der Kanzlei tätigen Anwälte sind im Strafrecht tätig, insbesondere im Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht. Dies ermöglicht eine effiziente Zusammenarbeit in denjenigen Fällen, bei denen mehrere Rechtsanwälte benötigt werden, beispielsweise in größeren Wirtschaftsstrafverfahren mit einer Vielzahl von Angeklagten.
Im Strafrecht werden vielfältige Mandate betreut. Die Tätigkeit reicht von Vorwürfen kleinerer Kriminalität wie etwa „BAföG-Betrug“, Körperverletzungen oder Verkehrsverstößen bis hin zu Betäubungsmittelstraftaten und Kapitaldelikten. Eine besondere Spezialisierung der Rechtsanwaltskanzlei sind Strafverfahren, die spezielle Kenntnisse aus anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Steuerrecht oder dem Internetrecht, erfordern.
Trotz des hohen Grades an Spezialisierung verstehen wir uns als Juristen mit Weitblick. Soweit Sachverhalte Bezüge zum Zivilrecht oder zum Steuerrecht aufweisen, werden die parallelen Verfahren in geeigneten Fällen von den Anwälten der Kanzlei selbst bearbeitet. Auch strafrechtliche Revisionen oder Verfassungsbeschwerden wurden in ausgesuchten Fällen durch Rechtsanwälte der Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte bereits erfolgreich vertreten.


Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Untersuchungshaft und Rechtsmittel.

Steuerfahndung, Selbstanzeige, Betriebsprüfung und Strafverteidigung.

Betrug, Korruption, Insolvenzdelikte und Geschäftsführerhaftung.

Verfahren gegen Ärzte, Apotheker und Klinikverantwortliche.

Krypto- und Anlagebetrug, digitale Beweise und internationale Verfahren.

Compliance, Korruptionsprävention und strafrechtliche Vorsorge.
Weitere Themen
Steuerbescheide, Einspruchsverfahren und Verfahren vor den Finanzgerichten.
Berufspflichten, Anwaltsgericht, Zulassung und Pflichtverteidigung – unser Fachportal berufsrecht-anwaelte.de.
Externe Compliance-Vertrauensanwälte für Unternehmen und Hinweisgeber – unser Fachportal zum Ombudsangebot der Kanzlei.
Alle in der Kanzlei tätigen Anwälte sind im Strafrecht tätig, insbesondere im Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht. Dies ermöglicht eine effiziente Zusammenarbeit in denjenigen Fällen, bei denen mehrere Rechtsanwälte benötigt werden, beispielsweise in größeren Wirtschaftsstrafverfahren mit einer Vielzahl von Angeklagten.
Im Strafrecht werden vielfältige Mandate betreut. Die Tätigkeit reicht von Vorwürfen kleinerer Kriminalität wie etwa „BAföG-Betrug“, Körperverletzungen oder Verkehrsverstößen bis hin zu Betäubungsmittelstraftaten und Kapitaldelikten. Eine besondere Spezialisierung der Rechtsanwaltskanzlei sind Strafverfahren, die spezielle Kenntnisse aus anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Steuerrecht oder dem Internetrecht, erfordern.
Trotz des hohen Grades an Spezialisierung verstehen wir uns als Juristen mit Weitblick. Soweit Sachverhalte Bezüge zum Zivilrecht oder zum Steuerrecht aufweisen, werden die parallelen Verfahren in geeigneten Fällen von den Anwälten der Kanzlei selbst bearbeitet. Auch strafrechtliche Revisionen oder Verfassungsbeschwerden wurden in ausgesuchten Fällen durch Rechtsanwälte der Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte bereits erfolgreich vertreten.
Viele Standards der Rechtsstaatlichkeit mögen uns heute selbstverständlich erscheinen. Sie müssen jedoch jeden Tag in der Praxis immer wieder ins Bewusstsein gerufen und neu behauptet werden.
Auch wenn sehr viele Strafrechtsfälle heute durch sogenannte Verständigungen („deals“) zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht vorbereitet werden, ist Verteidigung dem Grunde nach Kampf. Kampf um die Wahrheit. Kampf um die Rechte des Beschuldigten. Kampf um die Wahrung rechtsstaatlicher Standards.
Moderne Strafverteidigung ist stets eine Gratwanderung. Ein Anwalt, der nicht in der Lage ist, sich in die Position des Angeklagten hineinzuversetzen, wird vor Gericht wenig erreichen. Genauso wenig kann ein guter Verteidiger es sich leisten, kein Gespür für die Perspektive des Richters, eines Zeugen oder der Öffentlichkeit zu haben.
Wenn um die Wahrheit gerungen wird, müssen manchmal unbequeme Fragen gestellt werden. Eine Verteidigung, die diesen Namen verdient, setzt damit immer auch Mut und Konfliktbereitschaft voraus.
Strafverfahren gegen Ärzte, Apotheker, Pflegekräfte und Klinikverantwortliche betreffen Abrechnungen, Behandlungsverläufe, Kooperationen und den Umgang mit Patientendaten. Neben dem Strafverfahren stehen Approbation, Zulassung und Berufsrecht auf dem Spiel, die eigenen Regeln folgen.
Wir verteidigen Angehörige der Heilberufe und Verantwortliche im Gesundheitswesen vom ersten Schreiben der Ermittlungsbehörden bis zur Hauptverhandlung und behalten die beruflichen Folgen jeder Verfahrenslösung im Blick. Patienten, die Ansprüche geltend machen wollen, vertreten wir nicht.
Das Steuerstrafrecht ist eine Spezialmaterie, die auf Seiten der Ermittlungsbehörden grundsätzlich nicht – wie sonstige Strafsachen – von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden. Vielmehr hat man es meist mit der Steuerfahndung und der Bußgeld- und Strafsachenstelle (im Bayern sog. BuStra) im Finanzamt zu tun.
Häufig wird ein Steuerstrafverfahren durch eine Durchsuchung oder im Anschluss an eine steuerliche Außenprüfung eingeleitet. Es sollte dann so schnell wie möglich ein spezialisierter Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden. Aufgrund der Neutralität des Strafverteidigers und der besonderen verfahrensmäßigen Stellung eröffnen sich für den Anwalt häufig Handlungsoptionen, die dem Steuerberater nicht zur Verfügung stehen.
Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren lassen sich in schwierigeren Fällen oft nicht voneinander trennen. So sind beispielsweise die Finanzbeamten angehalten, Auffälligkeiten in einer Buchhaltung, die den Verdacht einer Korruptionsstraftat begründen, der Staatsanwaltschaft mitzuteilen (vgl. § 4 V Nr. 10 EStG). Aus einem Steuer-Verfahren wird dann schnell ein Wirtschaftsstrafrechts-Fall, der das ganze Unternehmen betrifft.
Die Bandbreite der Delikte, die unter die Bezeichnung Wirtschaftskriminalität fallen, ist groß. Ebenso umfassend ist der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts, der gesetzlich nicht definiert ist.
Typischerweise denkt man bei Wirtschafstrafverfahren an Akten, die mehrere tausende Seiten Akten umfassen und sich vor Gericht oft quälend lang hinziehen. Dies liegt zum einen daran, dass es um „viel geht“ und die Folgen einer Verurteilung für die Angeklagten oft gravierend sind. Hinzu kommt, dass viele kreative Gestaltungen des Wirtschaftslebens sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Die Fälle lassen sich nicht ohne Weiteres in ein Schwarz-Weiß-Schema pressen, wie es für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlich wäre.
Eine weitere Herausforderung bei Wirtschaftsstrafsachen liegt für die Verteidigung darin, dass die zentralen rechtlichen Probleme ihre Wurzeln in spezialgesetzlichen Regelungen haben. Gleichwohl wird der Prozess in den Formen der StPO geführt – mit allen strafprozessualen Mitteln, von denen sowohl Ankläger als auch Verteidiger gerne Gebrauch machen, um vor Gericht eine bessere Verhandlungsposition zu erkämpfen.
Gerade im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts bedarf es daher einer engagierten und kompetenten Verteidigung, die mit den Besonderheiten des Wirtschaftsstrafrechts vertraut ist, um auf Augenhöhe mit den Ermittlungsbehörden und Gerichten agieren zu können.
Ermittlungen wegen Internetkriminalität werden in Bayern in herausgehobenen Fällen von der Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg geführt. Seit Oktober 2024 konzentriert § 55c GZVJu Cybercrimesachen im Sinne dieser Vorschrift aus ganz Bayern beim Landgericht Bamberg, soweit das Landgericht nach den dort genannten Vorschriften in erster Instanz zuständig ist. Betroffen sind nicht nur Betreiber von Handelsplattformen oder Fake-Shops, sondern auch Mitarbeiter, Dienstleister, Kontoinhaber und Softwareentwickler, häufig mit Wohnsitz im Ausland.
Wir verteidigen in diesen Verfahren von Nürnberg aus: bei Durchsuchungen und Haftbefehlen, bei Vorwürfen des Betrugs, der Geldwäsche oder der Beihilfe, bei der Prüfung digitaler Beweismittel und in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Bamberg. Für Mandanten außerhalb Deutschlands arbeiten wir mit den Anwälten vor Ort zusammen.
Steuerrecht betrifft jeden und ist bei kaum einem beliebt. Das komplexe Geflecht von Gesetzen, Verwaltungsanweisungen und von der Rechtsprechung der Finanzgerichte entwickelten Maßstäben ist schwer zu überblicken. Die Anwälte unserer Kanzlei sind auf das Steuerrecht spezialisiert. In streitigen Steuerverfahren, insbesondere bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide und vor dem Finanzgericht, vertreten die Anwälte unserer Kanzlei sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen.
Unrichtige Steuerfestsetzungen bedeuten für unsere Mandanten oft enorme finanzielle Belastungen und können existenzbedrohend sein. Steuerforderungen können durch die Finanzbehörden selbst vollstreckt werden und auch ein Einspruch gegen den Steuerbescheid entfaltet keine aufschiebende Wirkung. D.h. auch während eines laufenden Einspruchs- oder Klageverfahrens drohen Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden. Dabei kann durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung oftmals die erste Gefahr von unmittelbaren Vollstreckungsmaßnahmen abgewendet werden.
Das Steuerrecht weist mit der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige eine rechtliche Besonderheit auf. Die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige wurden immer wieder verschärft. Nur mit fachlich fundierter Beratung kann eine Selbstanzeige rechtzeitig und unter Beachtung aller gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen abgegeben werden kann. Die Selbstanzeige entfaltet dann ihre strafbefreiende Wirkung und der Mandant kann vor den unangenehmen Folgen eines Strafverfahrens bewahrt werden.
Strafrechtliche Compliance gewinnt auch für den Mittelstand zunehmend an Bedeutung.
Dazu gehört das Thema Korruptionsprävention durch externe Vertrauensanwälte genauso wie die Schulung von Mitarbeitern.