UNSERE ERFAHRUNG

Alle in der Kanzlei tätigen Anwälte sind in im Strafrecht tätig, insbesondere im Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht. Dies ermöglicht eine effiziente Zusammenarbeit in denjenigen Fällen, bei denen mehrere Rechtsanwälte benötigt werden, beispielsweise in größeren Wirtschaftsstrafverfahren mit einer Vielzahl von Angeklagten.

Im Strafrecht werden vielfältige Mandate betreut. Die Tätigkeit reicht von Vorwürfen kleinerer Kriminalität wie etwa „BAföG- Betrug“ , Körperverletzungen oder Verkehrsverstößen bis hin zu Betäubungsmittelstraftaten und Kapitaldelikten. Eine besondere Spezialisierung der Rechtsanwaltskanzlei sind Strafverfahren, die spezielle Kenntnisse aus anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Steuerrecht oder dem Internetrecht, erfordern.

Trotz des hohen Grades an Spezialisierung verstehen wir uns als Juristen mit Weitblick. Soweit Sachverhalte Bezüge zum Zivilrecht oder zum Steuerrecht aufweisen, werden die parallelen Verfahren in geeigneten Fällen von den Anwälten der Kanzlei selbst bearbeitet. Auch strafrechtliche Revisionen oder Verfassungsbeschwerden wurden in ausgesuchten Fällen durch Rechtsanwälte der Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte bereits erfolgreich vertreten.

Rechtsgebiete

Strafrecht

Viele Standards der Rechtsstaatlichkeit mögen uns heute selbstverständlich erscheinen. Sie müssen jedoch jeden Tag in der Praxis immer wieder ins Bewusstsein gerufen und neu behauptet werden.

Auch wenn sehr viele Strafrechtsfälle heute durch sogenannte Verständigungen („deals“) zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht vorbereitet werden, ist Verteidigung dem Grunde nach Kampf. Kampf um die Wahrheit. Kampf um die Rechte des Beschuldigten. Kampf um die Wahrung rechtsstaatlicher Standards.

Moderne Strafverteidigung ist stets eine Gratwanderung. Ein Anwalt, der nicht in der Lage ist, sich in die Position des Angeklagten hineinzuversetzen, wird vor Gericht wenig erreichen. Genauso wenig kann ein guter Verteidiger es sich leisten, kein Gespür für die Perspektive des Richters, eines Zeugen oder der Öffentlichkeit zu haben.

Wenn um die Wahrheit gerungen wird, müssen manchmal unbequeme Fragen gestellt werden. Eine Verteidigung, die diesen Namen verdient, setzt damit immer auch Mut und Konfliktbereitschaft voraus.

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Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht ist eine Spezialmaterie, die auf Seiten der Ermittlungsbehörden grundsätzlich nicht – wie sonstige Strafsachen – von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden. Vielmehr hat man es meist mit der Steuerfahndung und der Bußgeld- und Strafsachenstelle (im Bayern sog. BuStra) im Finanzamt zu tun.

Häufig wird ein Steuerstrafverfahren durch eine Durchsuchung oder im Anschluss an eine steuerliche Außenprüfung eingeleitet. Es sollte dann so schnell wie möglich ein spezialisierter Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden. Aufgrund der Neutralität des Strafverteidigers und der besonderen verfahrensmäßigen Stellung eröffnen sich für den Anwalt häufig Handlungsoptionen, die dem Steuerberater nicht zur Verfügung stehen.

Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren lassen sich in schwierigeren Fällen oft nicht voneinander trennen. So sind beispielsweise die Finanzbeamten angehalten, Auffälligkeiten in einer Buchhaltung, die den Verdacht einer Korruptionsstraftat begründen, der Staatsanwaltschaft mitzuteilen (vgl. § 4 V Nr. 10 EStG). Aus einem Steuer-Verfahren wird dann schnell ein Wirtschaftsstrafrechts-Fall, der das ganze Unternehmen betrifft.

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Wirtschaftsstrafrecht

Die Bandbreite der Delikte, die unter die Bezeichnung Wirtschaftskriminalität fallen, ist groß. Ebenso umfassend ist der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts, der gesetzlich nicht definiert ist.

Typischerweise denkt man bei Wirtschafstrafverfahren an Akten, die mehrere tausende Seiten Akten umfassen und sich vor Gericht oft quälend lang hinziehen. Dies liegt zum einen daran, dass es um „viel geht“ und die Folgen einer Verurteilung für die Angeklagten oft gravierend sind. Hinzu kommt, dass viele kreative Gestaltungen des Wirtschaftslebens sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Die Fälle lassen sich nicht ohne Weiteres in ein Schwarz-Weiß-Schema pressen, wie es für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlich wäre.

Eine weitere Herausforderung bei Wirtschaftsstrafsachen liegt für die Verteidigung darin, dass die zentralen rechtlichen Probleme ihre Wurzeln in spezialgesetzlichen Regelungen haben. Gleichwohl wird der Prozess in den Formen der StPO geführt – mit allen strafprozessualen Mitteln, von denen sowohl Ankläger als auch Verteidiger gerne Gebrauch machen, um vor Gericht eine bessere Verhandlungsposition zu erkämpfen.

Gerade im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts bedarf es daher einer engagierten und kompetenten Verteidigung, die mit den Besonderheiten des Wirtschaftsstrafrechts vertraut ist, um auf Augenhöhe mit den Ermittlungsbehörden und Gerichten agieren zu können.

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Steuerrecht

Steuerrecht betrifft jeden und ist bei kaum einem beliebt. Das komplexe Geflecht von Gesetzen, Verwaltungsanweisungen und von der Rechtsprechung der Finanzgerichte entwickelten Maßstäben ist schwer zu überblicken. Die Anwälte unserer Kanzlei sind auf das Steuerrecht spezialisiert. In streitigen Steuerverfahren, insbesondere bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide und vor dem Finanzgericht, vertreten die Anwälte unserer Kanzlei sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen.

Unrichtige Steuerfestsetzungen bedeuten für unsere Mandanten oft enorme finanzielle Belastungen und können existenzbedrohend sein. Steuerforderungen können durch die Finanzbehörden selbst vollstreckt werden und auch ein Einspruch gegen den Steuerbescheid entfaltet keine aufschiebende Wirkung. D.h. auch während eines laufenden Einspruchs- oder Klageverfahrens drohen Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden.  Dabei kann durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung oftmals die erste Gefahr von unmittelbaren Vollstreckungsmaßnahmen abgewendet werden.

Das Steuerrecht weist mit der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige eine rechtliche Besonderheit auf. Die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige wurden immer wieder verschärft. Nur mit fachlich fundierter Beratung kann eine Selbstanzeige rechtzeitig und unter Beachtung aller gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen abgegeben werden kann. Die Selbstanzeige entfaltet dann ihre strafbefreiende Wirkung und der Mandant kann vor den unangenehmen Folgen eines Strafverfahrens bewahrt werden.

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Internetrecht

Beim Internetrecht handelt es sich um eine Schnittmenge verschiedener Rechtsgebiete, die im Zusammenhang mit dem elektronischen Datenverkehr stehen.  Nicht nur Unternehmen sind durch die wachsende Bedeutung elektronischer Medien unter Anderem verstärkt mit Fragen des Wettbewerbs-, Namens- und Urheberrechts konfrontiert. Auch Privatpersonen sehen sich plötzlich Problemen ausgesetzt, die ihre Wurzeln in exotischen Gefilden wie beispielsweise dem  Telekommunikations-, dem Telemedien- oder dem Rundfunkrecht haben.

Noch vor wenigen Jahren war beispielsweise das Urheberrecht ein sehr spezielles Rechtsgebiet, das nur Künstler, Verlage und Verwertungsgesellschaften (z.B. die GEMA) interessierte. Das hat sich durch das Internet geändert. Heute sehen sich viele Menschen, die in ihrem Leben nie zuvor mit einem Rechtsanwalt zu tun hatten, Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ausgesetzt.

Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing – die sogar einen Straftatbestand erfüllen – sind nur ein Beispiel dafür, wie das Internet die Rechtswirklichkeit verändert – und damit neue Herausforderungen für Juristen schafft. Verbraucher-, Daten- und Jugendschutz sind im Internet ebenfalls von Bedeutung und ständig im Fluss.

In einer Zeit, in der ein wesentlicher Teil aller Straftaten über das Internet begangen werden, kann es sich kein Verteidiger mehr leisten, den Cyberspace als „rechtsfreien Raum“ zu betrachten.

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Strafrechtliche Unternehmensberatung

Strafrechtliche Compliance gewinnt auch für den Mittelstand zunehmend an Bedeutung.

Dazu gehört das Thema Korruptionsprävention durch externe Vertrauensanwälte genauso wie die Schulung von Mitarbeitern.

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