Beschlagnahme beim Compliance-Rechtsanwalt (Ombudsmann) nach der Jones Day Entscheidung des BVerfG
Die sog. Jones Day Entscheidung des BVerfG ist nicht nur im Zusammenhang mit unternehmensinternen Untersuchungen („internal investigations“) von Bedeutung. Auch die Tätigkeit als externer Compliance-Vertrauensanwalt („Ombudsmann“) ist davon betroffen.