Der Fall Gustl Mollath – Justizskandal oder Gerichtsalltag? (Teil 2)

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(Fortsetzung des Kommentars „Der Fall Mollath“

von RA Dr. Tobias Rudolph)

(Teil 2)

 

IV. Wie viele unschuldig Verurteilte nehmen wir in Kauf?

Der bisherige Verfahrensverlauf macht deutlich, welch immense Hürden zu nehmen sind, will man eine rechtskräftige Verurteilung noch einmal einer Überprüfung unterziehen.

Hintergrund des äußerst restriktiven Wiederaufnahmerechts ist die Vorstellung des Gesetzgebers, dass es dem Rechtsfrieden dient, wenn Urteile unantastbar sind. Tatsächlich werden bis zu einem gewissen Grad Fehlurteile bewusst hingenommen. Denn eine Prozessordnung, die mit 100 %-iger Sicherheit ausschließen wollte, dass jemals ein Unschuldiger verurteilt wird, ist nicht denkbar. Sie wäre theoretisch nur zu dem Preis zu erlangen, dass praktisch überhaupt niemand mehr strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könnte.

Letztlich ist ein Strafprozess Ausdruck eines bewusst durch die Gesellschaft in Kauf genommenen Risikos. Die Strafprozessordnung (StPO) lässt sich diesbezüglich mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) vergleichen. Denn auch bei den Regelungen zum Straßenverkehr geht es letztendlich um die – hier etwas zynisch formulierte – Frage:

„Wie viele Tote nehmen wir in Kauf?“

So lange es Autos gibt, wird es immer wieder Verkehrstote in einer Gesellschaft geben. Das ist der Preis der Freiheit. Tödliche Unfälle im Straßenverkehr sind die unvermeidbare Kehrseite der Tatsache, dass es beispielsweise keine Null-Promille-Grenze oder radikale Geschwindigkeitsbeschränkungen gibt. Man kann nicht auf der einen Seite für die Freiheit im Straßenverkehr plädieren, ohne auf der anderen Seite eine Reihe von unschuldigen Kindern, die dafür ihr Leben lassen müssen, in Kauf zu nehmen.

Bei der Risikoentscheidung, die der Strafprozessordnung zu Grunde liegt, verhält es sich nicht grundsätzlich anders: Es ist nicht möglich, die konsequente Verurteilung von Verbrechern bzw. die Wegsperrung von Geisteskranken zu fordern, ohne in Kauf zu nehmen, dass es dabei auch immer wieder Unschuldige (bzw. Ungefährliche) trifft.

Versetzt man sich in die Situation und den Wissensstand der Richter im Jahr 2006, ist das damalige Urteil mit Sicherheit äußerst unglücklich zustande gekommen. Es wurden von allen Beteiligten Fehler gemacht, die so nicht hätten passieren dürfen. Teilweise erfolgten sie aus Arroganz oder Überheblichkeit unter bewusster Missachtung einiger Regeln der Prozessordnung. Teilweise mögen die Fehler aber auch aus Fahrlässigkeit oder Schludrigkeit passiert sein.

Doch selbst unter Berücksichtigung all dieser Fehler, stellte sich die Situation im Jahr 2006 nicht so einfach dar, wie es heute zu sein scheint. Von vielen wird Herr Mollath in der damaligen Zeit als sehr schwierig im Umgang geschildert. Seine Schreiben hatten durchaus einen querulatorischen Anschein. Der damalige Verteidiger fühlte sich durch den Mandanten Mollath bedroht. Und es entspricht der täglichen Gerichtspraxis (die von der Bevölkerung in der Regel auch gebilligt wird), wenn Richter Frauen, die angeben, von ihren Männern geschlagen und gewürgt geworden zu sein, erst einmal Glauben schenken.

Der Vergleich zwischen der Straßenverkehrsordnung und dem Strafverfahren lässt sich auch an dieser Stelle fortsetzen. Meine These ist, dass es letztlich eine unglückliche Verkettung einer Reihe alltäglicher Fehler war (teils aus Schludrigkeit, teils aus Arroganz und Voreingenommenheit), die zu dem verheerenden Fehlurteil führte. Die Situation ist vergleichbar mit einem schweren Verkehrsunfall, bei dem es zu einer Massenkarambolage mit dutzenden Toten kommt. Auch hier ist der Ruf der Öffentlichkeit nach einem Schuldigen oft schnell und laut. Bei genauerer Betrachtung stellt sich dann aber oft heraus, dass jeder Einzelne zwar kein vorbildliches Verhalten an den Tag gelegt hatte, andererseits aber auch nur Fehler gemacht hat, die für sich genommen mehr oder weniger harmlos sind. Wenn einer betrunken fährt, ein anderer die Vorfahrt missachtet, der Dritte bei Rot über die Ampel fährt und ein Vierter glaubt, sein Auto noch bei überhöhter Geschwindigkeit beherrschen zu können, kann dies in der Kumulation zu einem verheerendem tödlichen Unfall führen. Nicht anders ist es, wenn ein Richter sich über einzelne – im Eifer des Gefechts oft als lästig und bremsend empfundene – Regeln des fairen Prozesses hinwegsetzt, weil er meint, ein schnelles und effektives Urteil auswerfen zu müssen.

In einem weiteren Punkt trägt der Vergleich zwischen der Straßenverkehrsordnung und dem Strafprozess allerdings nicht mehr: Während im Straßenverkehr die Regeln jedes Jahr sorgfältig angepasst werden und das Unfallrisiko durch eine ständige Verbesserung der technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen stetig minimiert wird, hat sich im Strafprozess seit vielen Jahren eine Haltung eingebürgert, die sich mit den Worten „Nichts hören – Nichts sehen – Nichts sagen“, beschreiben lässt. Die erste Reaktion der Bayerischen Justizministerin auf die Ermittlungsergebnisse der HypoVereinsbank, die zeigten, dass Herr Mollath nicht verrückt war, sondern die Wahrheit erzählte, als er über Machenschaften der Bank berichtete, ist ein typisches Beispiel für diese Haltung: Richter irren nicht. Richter sind unangreifbar. Richter sind heilige Kühe.

Mit richterlicher Unabhängigkeit hat so ein Schutzreflex nichts mehr zu tun. Denn diese Unabhängigkeit bedeutet, dass ein Richter frei von politischer und öffentlicher Einflussnahme zu entscheiden hat und entscheiden darf.

Richterliche Unabhängigkeit kann jedoch nicht bedeuten, dass richterliche Entscheidungen, und wenn sie noch so falsch sind, fast niemals Konsequenzen haben. Dies kann und wird sich nach dem Fall Mollath hoffentlich ändern.

 

V. Justizskandal?

Angesichts der hanebüchenen Umstände, die bekannt wurden, ist vielfach von einem „Justizskandal“ oder gar von einer „Verschwörung“ die Rede. Es werden Verschwörungstheorien verbreitet, die beteiligten Richter und Sachverständigen werden als Rechtsbeuger und geradezu als Verkörperung des Bösen auf Erden dargestellt.

Der ehemalige Vorsitzende der Strafkammer, der die Einweisung des Herrn Mollath in die Psychiatrie zu verantworten hatte, war in den letzten Wochen vielfältigen Beschimpfungen und Beleidigungen ausgesetzt. Viele Richter und Staatsanwälte verstehen die Hysterie nicht und haben Mitleid mit dem inzwischen pensionierten Richter.

Aus Sicht eines Nürnberger Strafverteidigers ergibt sich noch einmal ein anderes Bild.

Ich halte die Skandalisierung der Vorgänge für schädlich. Aus meiner Sicht ist es dabei völlig irrelevant, wie hoch der Grad des menschlichen Versagens bei den einzelnen Beteiligten tatsächlich war. Selbst wenn der ein oder andere nicht nur fahrlässig sondern in böser Absicht gehandelt haben sollte, wäre es für die rechtspolitische Diskussion nicht hilfreich, das so hoch zu hängen.

Indem man das Fehlverhalten einzelner hochstilisiert, lenkt man von den wahren Problemen ab. Menschliches Versagen und auch schwarze Schafe an verantwortlichen Positionen wird man nie verhindern können. Man kann jedoch ein System schaffen, das die Folge von Fehlern und kriminellen Machenschaften soweit wie möglich minimiert und Korrekturen zulässt. Es ist zu hoffen, dass der Fall Mollath nicht als Justizskandal oder einzigartige Verschwörung in die Geschichte eingeht. Vielmehr sollte er Anlass sein, einige Gesetze und Alltäglichkeiten im Justizsystem zu überdenken. Darin besteht eine große Chance.

Das Urteil des Oberlandesgerichts vom August 2013 hat daher nicht, wie es teilweise heißt, „den Rechtsstaat wieder hergestellt“. Vielmehr könnte es – bei entsprechendem politischem Willen – den ersten Schritt eines noch langen Weges hin zu einem zeitgemäßen Strafrechtssystem darstellen.

Im Ausgangspunkt kann man davon ausgehen, dass die ganz überwiegende Mehrheit aller Richter und Staatsanwälte (und auch Rechtsanwälte),die in Bayern tätig sind, sehr gut ausgebildet sind und nach bestem Wissen und Gewissen hervorragende Arbeit machen. Es gibt allerdings in der Justizszene – wie in jedem anderen Beruf auch – immer wieder Fehler.

Und auch gibt es unter Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten – wie in jedem anderen Berufsfeld – schwarze Schafe. Das wird sich nicht ändern. Das Problem sind daher nicht die Fehler, die durch Nachlässigkeit oder menschliche Abgründe entstehen. Das Problem ist das System, das solche Fehler nicht in ausreichendem Maße verhindert und korrigiert.

Journalisten interessieren sich meist dann für einen Fall, wenn es, wie in einem Hollywood-Film, einen tragischen Helden und einen Bösewicht gibt. Allzu groß ist die Bereitschaft, in spektakulären Fällen den Beteiligten solche Rollen nach einem Schwarz-Weiß-Schema zuzuschreiben.

Der Alltag vor Gericht ist aber oft unklar. Man weiß meistens nicht so genau, wer gut und wer böse ist. Vielmehr geht es ja gerade darum, das herauszufinden. Die Verfahren sind oft langwierig und quälend. In jedem Fall verlangen sie von allen Beteiligten ein Höchstmaß an Konzentration, Unvoreingenommenheit und oft auch Arbeitseinsatz. Im normalen Gerichtsalltag gibt es selten eindeutige Schurken oder Engel. Vielmehr gibt es Widersprüche, Zweifel und Ungereimtheiten.

Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft besteht darin, Fakten so umfassend und neutral wie möglich darzulegen.

Die Aufgabe des Verteidigers besteht darin, Zweifel, Ungereimtheiten und Unzulänglichkeiten einer Anklage schonungslos auszusprechen. Ein Strafverteidiger hat von Berufs wegen die Aufgabe, aufzuzeigen, dass die Realität nicht schwarz oder weiß ist, sondern in den meisten Fällen grau.

Die Aufgabe des Gerichts hingegen besteht am Ende darin, aus einem vielschichtigen Gemälde mit verschiedenen Grautönen, diejenigen klaren Konturen herauszuarbeiten, die letztendlich aus seiner Sicht ein eindeutiges Bild ergeben. Der Richter macht aus grau schwarz oder weiß.

Der Job des Richters ist einer der schwierigsten in dieser Welt. Daher ist gerade Richtern, die sich nicht von der wankelmütigen Stimmung in der Bevölkerung leiten lassen, Respekt zu zollen.

Die richterliche Unabhängigkeit ist ein hohes Gut, das nicht voreilig über Bord geworfen werden sollte – nur weil einem das Ergebnis der ein oder anderen Entscheidung gerade nicht passt.

 

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