Das Opfer im Strafverfahren

Das deutsche Strafrecht ist auf den Täter ausgerichtet. In den meisten Fällen taucht der Geschädigte einer Straftat lediglich als Zeuge im Prozess gegen den Täter auf. Schließlich geht es im Strafverfahren vor allen Dingen darum, die konkrete Schuld des Täters an einer bestimmten Tat festzustellen und die ganz konkrete Strafe für diese Tat zu verhängen.

Es gibt aber Konstellationen, in denen das Opfer einer Straftat gut beraten ist, sich von einem erfahrenen Strafverteidiger beraten zu lassen. Ein Strafverteidiger ist mit den Besonderheiten des Strafrechts vertraut. Vor allem kennt er die Gegenseite – also die Täterperspektive – und kann in der Regel deren Schritte antizipieren.

Die Gründe für eine Opfervertretung sind ebenso mannigfaltig, wie es mögliche Straftaten sein können. Wichtig ist deshalb, sich im Vorfeld gemeinsam mit dem Anwalt über das angestrebte Ziel zu verständigen.

Für Unternehmen sind strafrechtliche Ermittlungen mit großen Unannehmlichkeiten verbunden. Straftaten gegen das Unternehmen aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, beispielsweise bei Urheberrechtsverletzungen oder Korruptionsdelikten, sollten durch einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt begleitet werden. Im Rahmen einer strafrechtlichen Unternehmensberatung geht es dabei nicht nur darum, eine professionelle Strafanzeige zu formulieren – wobei bestimmte Formalien, wie etwa kurze Strafantrags-Fristen einzuhalten sind. Vielmehr sind auch arbeits-, steuer- und datenschutzrechtliche Frage im Blick zu behalten  und nicht zuletzt die Nebenwirkungen beispielsweise von Presseberichten.

Bei einigen Delikten hält sich der Wille der Ermittlungsbehörden, eine Anzeige mit dem erforderlichen Einsatz zu verfolgen, in Grenzen. Darunter fallen etwa Beleidigungen und Verleumdungskampagnen im Internet. Eine professionelle Strafanzeige steigert die Chancen einer effizienten Strafverfolgung. Im Auge muss man dabei die Möglichkeiten einer Privatklage behalten.

Nicht zuletzt Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten können ein nachvollziehbares Interesse an einer Bestrafung des Täters haben. Um auf das Verfahren Einfluss nehmen zu können, gibt es das Institut der Nebenklage. In derartigen Verfahren empfiehlt es sich, einen engagierten Beistand an seiner Seite zu haben, der dafür Sorge trägt, dass das Opfer die Tat im Prozess nicht ein zweites Mal erleiden muss. Im Hinblick auf etwaige Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche empfiehlt es sich frühzeitig, über ein Adhäsionsverfahren nachzudenken, d.h. die zivilrechtliche Geltendmachung der Schadensersatzansprüche bereits im Strafverfahren.

Wer von der Polizei oder vom Gericht als Zeuge geladen wurde, hat die Möglichkeit, sich von einem Anwalt als Zeugenbeistand begleiten zu lassen. Dieser begleitet – wenn notwendig auch in der öffentlichen Hauptverhandlung – den Zeugen und setzt sich dafür ein, dass seine prozessualen Rechte – also insbesondere Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte – gewahrt bleiben. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn es sich bei den Beschuldigten um Familienangehörige oder nahestehende Personen handelt. Lieber zu früh als zu spät sollte man auch einen Anwalt konsultieren, wenn sich nicht sicher ausschließen lässt, selbst ins Visier der Ermittler zu geraten – was viel häufiger und schneller vorkommt, als sich viele unbescholtene Bürger vorstellen können. In aller Regel ist das Leben nicht nur schwarz-weiß. So ist es z.B. bei Schlägereien im Nachhinein nicht einfach, festzustellen, wer angefangen hat und wessen Taten eventuell durch Notwehr gerechtfertigt waren. Gerade in solchen Fällen ist es sinnvoll, sich im Vorfeld beraten zu lassen, um zu verhindern, dass man von einem bloßen Zeugen unversehens zum Angeklagten wird.

Opfer im Strafverfahren

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