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Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph – Nürnberg

Strafverteidiger aus Leidenschaft

Dr. Rudolph ist Strafverteidiger aus Leidenschaft. Seine Motivation, sich für den Mandanten einzusetzen, entspringt der Überzeugung, dass das Recht sich in einem ständigen Wandel befindet. Die Aufgabe des Anwalts ist es, in diesem Prozess den Kern des Rechts immer wieder aufs Neue zu verteidigen. Menschlichkeit, Fairness und die Kontrolle staatlicher Macht sind für den Einser-Juristen Dr. Rudolph nicht bloße Schlagworte, sondern fundamentale Pfeiler des menschlichen Zusammenlebens.

Strafrecht und Steuerrecht

Dieser Motivation entspringt das besondere Interesse für das Strafrecht – und auch für das Steuerrecht. In beiden Rechtsgebieten tritt der Konflikt zwischen dem pragmatischen Wunsch der Gesellschaft nach einem „schnellen Prozess“ und der oft quälenden Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit für den Einzelnen besonders deutlich zu Tage.

Berufsrecht und Anwaltsgericht Nürnberg

Gleichermaßen faszinieren Dr. Rudolph diejenigen Themen, bei denen sich durch technischen und gesellschaftlichen Wandel ständig neue Herausforderungen ergeben. Er empfindet es als Privileg, die Antworten des Rechts auf aktuelle Fragen aktiv mitgestalten zu können. Der Kanzleigründer hat sich daher schon früh einen Namen bei der Verteidigung von Berufsträgern gemacht, insbesondere bei Strafverfahren gegen Steuerberater, Ärzte und Rechtsanwälte. Diese vertritt der Top-Jurist nicht nur vor dem Berufs- bzw. dem Anwaltsgericht, sondern – wenn es notwendig ist – auch bis zum Bundesverfassungsgericht.

„Fachanwalt für Steuerstrafrecht“

Dr. Tobias Rudolph war der erste Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Nürnberg, der sowohl über die Qualifikationen eines Fachanwalts für Strafrecht als auch eines Fachanwalts für Steuerrecht verfügt. Es gibt nur wenige Spezialisten in Deutschland mit dieser Doppelqualifikation. Darüber hinaus gehört RA Dr. Rudolph zu der Gruppe der ersten Anwälte in Deutschland, die den Titel Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht zu führen berechtigt sind.

Ombudsmann und Vertrauensanwalt

Dr. Tobias Rudolph ist als Ombudsmann bzw. externer Vertrauensanwalt von mehreren Unternehmen und öffentlichen Institutionen bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, Sachverhalte, die Hinweise auf Korruption oder rechtswidriges Verhalten geben könnten, aufzuklären bzw. zu verhindern. Als erfahrener Ombuds-Anwalt ist er Gründungsmitglied und Vorstand der Vereinigung Deutscher Vertrauensanwälte e.V. (German Ombudsman Association).

Fortbildungen und Kongresse

2010 bis heute

Whistleblowing im internationalen Kontext und seine Implikationen auf das Strafverfahren

Veranstalter: German Ombudsman Association – Vereinigung deutscher Vertrauensanwälte e.V.

23. März 2023 in Frankfurt a.M.

Themen u.a.:

  • Whistleblowing-Systeme: Umsetzung im Spannungsverhältnis aus effektivem Hinweisgeberschutz, Lieferketten-Compliance und praktischen Anforderungen im Konzern
    RA Dr. Martin Schorn
  • Whistleblowers in the US: Incentives, Results and Developments
    Attorney David Simon
  • Berufsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Ombudstätigkeit
    Rechtsanwalt Dr. Matthias Brockhaus
  • Anonymität im Strafverfahren
    Oberstaatsanwalt Ralf Möllmann, Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen, Düsseldorf

Berufsrecht und Interessenkonflikte bei der Tätigkeit als Strafverteidiger

Veranstaltung der „Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.“

Februar 2023 in München

Referent: Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph aus Nürnberg

WisteV-wistra-Neujahrstagung 2023 

20. und 21. Januar 2023 in Frankfurt am Main

• Dr. Christian Brand – Inhabilität nach § 6 GmbHG und öffentlich-rechtlicher Zuverlässigkeitsbegriff
• RA Peter Lindt – Verlust von Bankverbindung und Kreditwürdigkeit, auch: Die Schufa, das unbekannte Wesen
• RA Prof. Dr. Klaus Herrmann – Folgen des Wirtschaftsstrafverfahrens im öffentlichen Dienst, insbesondere für Beamtenverhältnisse
• Prof. Reiner Quick – Abschlussprüfer: Berufspflichten und Sanktionen bei deren Verletzung – zivilrechtlich, berufsrechtlich und strafrechtlich
• RiBGH Renate Wimmer – Unternehmensgeldbußen, Einziehungsmaßnahmen und ihr Verhältnis zu Strafverfahren in der Praxis
• RA Markus Figgen – Wettbewerbsregister und Vergaben öffentlicher Aufträge
• Ri’in AG Dr. Sabine Grommes – Erklärungspflichten steuerlicher Natur während des laufenden Wirtschaftsstrafverfahrens
• RA Philipp Melzer – Wirtschaftsstrafverfahren und Publikationspflichten
• RA’in Dr. Susanne Stauder – Geschäftsgeheimnisverrat und Geschäftsschädigung durch Informationsweitergabe?
• Dr. Jan Wacke – Erfassung und Speicherung von Informationen über Wirtschaftsstrafverfahren sowie Zugriff hierauf, auch bei eingestellten Verfahren

2004 bis 2009

26. Strafverteidiger-Herbstkolloquium
„Aktive Verteidigung in der Hauptverhandlung – bewährte und neue strategische Ansätze“,Berlin, November 2009

10. Internetformum Berlin
Der sog. Hackerparagraph – Strafrechtliche IT-Risiken in Unternehmen (Ines M. Hassemeer)
Kriminalisierte Alltagsprogramme – Erfahrungen aus der Praxis (Jan Brosowski), November 2009

Aktuelle Entwicklungen im Steuerstrafrecht
Nürnberg, November 2009

11. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht
Düsseldorf/Neuss, Oktober 2009

Datenschutz in der Anwaltskanzlei
Nürnberg, September 2009