Die Revision im Strafrecht

Die Erfolgsaussichten einer Revision sind statistisch gering. Nach einer etwas älteren Statistik waren nur ca. 15 % der Revisionen zum Bundesgerichtshof  in Karlsruhe erfolgreich, endeten also mit einem Freispruch oder einer Zurückverweisung an das entscheidende Gericht. Die Zahl dürfte in den letzten Jahren sich sogar noch weiter reduziert haben.

Die geringen Erfolgschancen liegen nicht zuletzt am Wesen der Revision an sich. Während bei der Berufung eine erneute Verhandlung mit einer neuen Beweisaufnahme erfolgt, es sich also um eine “zweite Tatsacheninstanz” handelt, beschränkt sich die Revision von vornherein nur auf eine rechtliche Überprüfung des Urteils. Eine Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht – also dem Oberlandesgericht oder dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe – findet nur in sehr seltenen Ausnahmefällen statt.

Es muss dem Strafverteidiger also gelingen, das Revisionsgericht davon zu überzeugen, dass dem Ausgangsgericht (i.d.R. Amtsgericht oder Landgericht) entweder Fehler bei der Anwendung des materiellen Strafrechts oder des Strafverfahrensrechts unterlaufen sind. Da es hier entscheidend auf die Kenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung ankommt und detailliert begründet werden muss, worin der Fehler in der Rechtsanwendung bestand und warum ausgerechnet deshalb das konkrete Urteil fehlerhaft ist, wird die Revision nicht selten als Königsdisziplin der Strafverteidigung gesehen. Erfolgreiche Revisionen sind in der Praxis nur wenigen Spezialisten und überdurchschnittlich qualifizierten Strafverteidigern vorbehalten.

Das soll aber nicht heißen, dass die Revision von vornherein aussichtslos ist oder zwecklos ist. Gerade in großen Verfahren mit komplexen Sachverhalten und lange andauernder Beweisaufnahme können engagierte Strafverteidiger den Prozess entscheidend beeinflussen. Dabei kann unter Umständen auch nur ein kleiner, aber entscheidender Fehler des Gerichts genügen, um sich die Tür zur Revision offen zu halten. Die erfolgreiche Revision beginnt somit oft schon in der Hauptverhandlung.

Oder, anders aus gedrückt: Die beste Revision ist diejenige, die gar nicht erst eingelegt werden muss. Je früher die Strategie eines guten Strafverteidigers ansetzt, desto kraftvoller ist sie.

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