Strafverfahren gegen Rechtsanwalt

Dr. Tobias Rudolph vertrat einen Rechtsanwalt, der selbst ins Visier der Ermittler wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung geraten war. Der Hintergrund des Verfahrens waren verschiedene Auffassungen zwischen dem Rechtsanwalt, der seinerseits einen Mandanten wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung vertreten hatte, und einem Staatsanwalt.

In dem Verfahren gegen den Anwalt wurden dessen Wohn- und Kanzleiräume durchsucht. Gegen diesen Durchsuchungsbeschluss legte Dr. Tobias Rudolph Beschwerde ein.

Das Verfahren hatte grundsätzliche Bedeutung. Es betraf die Frage, ob bzw. wie ein Rechtsanwalt einen Mandanten, gegen den wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt wird, überhaupt noch steuerrechtlich vertreten darf.

Ein Anwalt, der befürchten muss, selbst ins Visier der Verfolger zu geraten, wird kaum noch engagiert für einen Beschuldigten eintreten können.

Ein Mandant hat nur dann eine Chance auf effektiven Rechtsschutz, wenn er sich darauf verlassen kann, dass er einen Rechtsanwalt findet, der seinen Standpunkt darstellt und zu Gehör bringt.

Es gehört nicht zu den Aufgaben eines Rechtsanwalts, die Angaben seines eigenen Mandanten wie ein Privatdetektiv, Staatsanwalt oder Richter in Frage zu stellen. Ein Rechtsanwalt, der keine konkreten Hinweise darauf hat, vom eigenen Mandanten belogen zu werden, darf nicht daran gehindert werden, also Organ der Rechtspflege den Standpunkt des Mandaten mit der gebotenen Professionalität zu vertreten.

Der Kollege hatte einen Mandanten vertreten, gegen den ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bestechung und Steuerhinterziehung eingeleitet worden war. Da viele steuerrechtliche Fragen in dem komplizierten Fall umstritten waren, stellte der Rechtsanwalt einen Antrag beim Finanzgericht, um diese Fragen zu klären. Zu diesem Zeitpunkt war aber schon die Staatsanwaltschaft gegen den Mandanten tätig. Die Auffassungen darüber, was der Mandant tatsächlich getan hatte, gingen naturgemäß auseinander. Der Anwalt stellte gegenüber dem Finanzgericht den Sachverhalt so dar, wie er ihm vom Mandanten geschildert worden war und wie er sich nach Aktenlage ergab. Er wies gleichzeitig darauf hin, dass der Sachverhalt in entscheidenden Punkten strittig ist. Der Rechtsanwalt vertrat gegenüber dem Finanzgericht die Auffassung, dass die Steuerfahnder ihrer Pflicht zur sorgfältigen Sachverhaltsermittlung nicht nachgekommen sind.

Die Staatsanwaltschaft war der Auffassung, die Sachverhaltsdarstellung durch den Rechtsanwalt sei falsch. Es wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Anwalt selbst eingeleitet. Dahinter steckte der Gedanke, dass es schon dann eine strafbare Steuerhinterziehung – oder zumindest eine Beihilfe dazu – darstellt, wenn jemand in einem Prozess vor dem Finanzgericht bewusst falsche Tatsachen vorträgt.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Auffassung der Ermittler nicht geteilt. Es hat klargestellt, dass die Durchsuchung bei dem Anwalt rechtswidrig war. Kurz darauf wurde dann auch das Ermittlungsverfahren gegen den Anwalt vollständig eingestellt.

Den Beschwerdeschriftsatz von Dr. Tobias Rudolph gegenüber dem Landgericht Nürnberg-Fürth in anonymisierter Form finden Sie hier.