Amtsgericht Nürnberg: Freispruch für britischen IT-Ingenieur
Das Amtsgericht Nürnberg sprach mit Urteil vom 15.11.2011 (Az. 46 Cs 502 Js 977/11) einen britischen IT-Ingenieur vom Vorwurf der Steuerhinterziehung frei.
Dem Urteil lag ein Ermittlungsverfahren gegen einen ausländischen IT-Ingenieur zugrunde, der für ein großes deutsches Unternehmen arbeitete. Formeller Arbeitgeber des Ingenieurs war aber nicht das deutsche Unternehmen, sondern eine sogenannte Abrechnungsagentur, die den Ingenieur auch bezahlte. Die Finanzbehörde warf dem IT-ler vor, das Gehalt, das er von der Agentur erhalten hatten, nicht vollständig versteuert zu haben. Konkrete Beweise für diesen Vorwurf legte das Finanzamt jedoch nicht vor; es berief sich vielmehr auf parallel gelagerte Verfahren.
Dieser Argumentationslinie erteilte das Amtsgericht Nürnberg eine deutliche Absage: Es reicht für eine strafrechtliche Verurteilung nicht aus, sich lediglich auf vergleichbare Fälle zu beziehen. Auch wenn die Methode der Abrechnung auffällig gewesen sein mag, war sie doch nicht ungewöhnlich. Der Tatnachweis konnte daher nicht mit hinreichender Sicherheit geführt werden. Der Ingenieur musste freigesprochen werden.
Eine zusammenfassende Darstellung zu den steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Problemen finden sie hier.