FAQ

Müssen Angehörige als Zeugen aussagen und die Wahrheit sagen?

Zwei nebeneinanderstehende Stühle gegenüber einem einzelnen Zeugenstuhl – Symbolbild zur Aussage von Angehörigen.
KI-generiertes Symbolbild

Redaktionell aktualisiert am 18. September 2026 · Redaktion: Rudolph Rechtsanwälte

Angehörige können unter den Voraussetzungen des § 52 StPO das Zeugnis verweigern. Wer von diesem Recht Gebrauch macht, muss nicht zur Sache aussagen. Wer aussagt, muss dagegen wahrheitsgemäß aussagen. Ein Recht zu schweigen ist kein Recht, einen Angehörigen durch falsche Angaben zu schützen.

Welche Angehörigen sind geschützt?

§ 52 StPO nennt unter anderem Verlobte, Ehegatten, Lebenspartner sowie bestimmte Verwandte und Verschwägerte des Beschuldigten. Nicht jede persönliche Nähe begründet ein Zeugnisverweigerungsrecht. Bei mehreren Beschuldigten kommt es außerdem darauf an, wie die Verfahren und die Angehörigenbeziehung zusammenhängen.

Bleibt das Recht nach einer Verfahrenseinstellung bestehen?

Das lässt sich nicht für jede Einstellung gleich beantworten. Der BGH hat für eine endgültige Einstellung nach § 153a StPO entschieden: Ist die Auflage erfüllt und eine weitere Verfolgung als Verbrechen ausgeschlossen, kann das über den früheren Mitbeschuldigten vermittelte Zeugnisverweigerungsrecht im Verfahren gegen einen anderen Beschuldigten entfallen. Maßgeblich sind der genaue Einstellungsgrund und der aktuelle Verfahrensstand (BGH, Beschluss vom 28. April 2026 – 1 StR 269/25).

Was gilt bei eigener Strafverfolgungsgefahr?

§ 55 StPO betrifft die Gefahr, durch die Beantwortung einer Frage sich selbst oder bestimmte Angehörige einer Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit auszusetzen. Dieses Auskunftsverweigerungsrecht ist unabhängig von der Frage zu prüfen, ob das gesamte Zeugnis nach § 52 StPO verweigert werden darf. Es ist grundsätzlich auf die belastenden Fragen bezogen; die Reichweite hängt vom Einzelfall ab.

Wann ist ein Zeugenbeistand sinnvoll?

Wenn die eigene Rolle unklar ist, mehrere Verfahren miteinander zusammenhängen oder bereits eine Einstellung erfolgt ist, sollte vor der Vernehmung geklärt werden, welche Rechte bestehen. Ein Zeugenbeistand kann diese Prüfung übernehmen und darauf achten, dass Rechte und Pflichten im konkreten Termin richtig behandelt werden.

Zeugenbeistand vor der Vernehmung

Weiterlesen

FAQ: Der Rechtsanwalt im Strafrecht · Kontakt