FAQ

Was kostet ein guter Strafverteidiger?

Was kostet ein guter Strafverteidiger?
Inhalt
  1. Vergütungsvereinbarungen im Strafrecht
  2. Verteidigerhonorar
  3. Nürnberger Strafverteidiger
  4. Rechtsschutzversicherungen im Strafrecht

Die gesetzliche Vergütung eines Anwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt, wann welche Gebühren verlangt werden können und zählt im Vergütungsverzeichnis (VV) abschließend die verschiedenen Tätigkeiten auf. Dabei unterscheidet es zwischen Wert- und Rahmengebühren, also solchen, deren Höhe sich aus dem Gegenstandswert ableitet, und solchen, deren Höhe der Anwalt innerhalb eines bestimmten Rahmens selbst festlegen darf. Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle Rechtsanwälte, also auch für Strafverteidiger. Bei den meisten Gebühren in Strafverfahren handelt es sich jedoch schon von vornherein um Rahmengebühren; dem Strafverteidiger wird also schon durch das Gesetz ein gewisser Freiraum bei der Gebührengestaltung eingeräumt.

Speziell für die Vergütung von Strafverteidigern gibt es jedoch einige Besonderheiten. Für Haft-Mandate gibt es beispielsweise bei den gesetzlich bestimmten Gebühren Zuschläge. Der Gesetzgeber berücksichtigt dadurch unter anderem den erhöhten Zeitaufwand, den der Verteidiger schon allein dadurch hat, dass er seinen Mandanten für Besprechungen in der Haftanstalt besuchen muss.

Speziell bei Strafverteidigern ist es üblich, einen Vorschuss zu verlangen, wozu gem. § 9 RVG jeder Anwalt berechtigt ist. Dadurch kann beispielsweise sichergestellt werden, dass ein Mandat auch dann im Sinne des Beschuldigten weiter geführt wird, wenn etwa die Konten des Mandanten eingefroren werden oder er ohne Vorwarnung verhaftet wird.

Vergütungsvereinbarungen im Strafrecht

Anwälten ist es auch gestattet, für ihre Tätigkeit Vergütungsvereinbarungen zu treffen oder – unter bestimmten Voraussetzungen – ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Insbesondere in zivilrechtlichen Gerichtsverfahren dürfen die vereinbarten Honorare in der Regel dabei jedoch nicht unter den für das Verfahren bestimmten gesetzlichen Gebühren liegen. Rechtsanwälte sollen nicht durch Dumping-Preise in einen Wettbewerb getrieben werden, der ihrer Funktion als Organe der Rechtspflege unwürdig wäre.

In komplexeren und umfangreicheren Strafverfahren wird häufig mit individuellen Honorarvereinbarungen, meist nach Stundensätzen, gearbeitet. Die gesetzlichen Anforderungen an solche Vereinbarungen bleiben dabei maßgeblich.

Dies hat verschiedene Gründe. Zum einen werden gerade in Wirtschaftsstrafverfahren und Steuerstrafverfahren die Weichen bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Meist ist in solchen Verfahren das primäre Verteidigungsziel, eine Anklage – und damit eine öffentliche Hauptverhandlung – gerade zu verhindern. Hierzu sind oft tausende Seiten von Akten auszuwerten und umfangreiche Schriftsätze zu komplizierten Sachverhalten und schwierigen Rechtsfragen anzufertigen. Ein solches Verfahren kann einen Verteidiger tagelang beschäftigen, obwohl es nie zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt. Nach dem RVG können neben der Verfahrensgebühr für das Ermittlungsverfahren insbesondere die Grundgebühr für die erstmalige Einarbeitung und, je nach Verlauf, weitere Gebühren anfallen. Die gesetzlichen Rahmengebühren bilden den erheblichen Zeitaufwand besonders umfangreicher Verfahren jedoch nicht immer angemessen ab. Deshalb wird für solche Mandate häufig eine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen.

Dasselbe gilt erst recht in denjenigen Fällen, bei denen es unter Umständen erst gar nicht zu der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens kommt, wie etwa bei der Anfertigung einer steuerlichen Selbstanzeige. Auch hier wird in der Praxis häufig eine Honorarvereinbarung getroffen, die den tatsächlichen Aufwand und die Verantwortung des Anwalts berücksichtigt.

Verteidigerhonorar

Die Höhe eines vereinbarten Verteidigerhonorars bemisst sich vor allem nach dem Zeitaufwand für den Verteidiger sowie der Bedeutung des Verfahrens für den Mandanten. Letztlich wird der Betrag individuell zu verhandeln sein. Es gibt dabei von Kanzlei zu Kanzlei große Unterschiede.

Eine aktuelle Orientierung bietet die STAR-Erhebung 2025 der Bundesrechtsanwaltskammer zum Wirtschaftsjahr 2024. Der bundesweite Durchschnitt der angegebenen Regelstundensätze lag bei 244 Euro. Die Erhebung umfasst unterschiedliche Rechtsgebiete und Kanzleiformen; auf die Höhe der Stundensätze wirken sich unter anderem Spezialisierung, Kanzleiform und Standort aus. Für die Kosten einer konkreten Strafverteidigung bleiben der erforderliche Aufwand und die individuelle Vergütungsvereinbarung entscheidend.

Nürnberger Strafverteidiger

Bei einer spezialisierten Strafverteidigung in unserer Kanzlei sollten Mandanten je nach Erfahrung des Verteidigers, Schwierigkeit und Verantwortung mit einem Honorar von mehreren hundert Euro pro Arbeitsstunde rechnen. Das Honorar wird individuell vereinbart. Neben dem Stundensatz ist vor allem der voraussichtliche Zeitaufwand für die Gesamtkosten maßgeblich. Den konkreten Stundensatz, gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer und Auslagen klären wir vor der Beauftragung.

Der Umfang des Verfahrens, seine Bedeutung für den Mandanten und dessen wirtschaftliche Möglichkeiten fließen in das Gespräch über die Vergütung ein. Auch das besondere Interesse an einer grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Frage kann bei der individuellen Vereinbarung eine Rolle spielen. Je nach Auftrag kommt auch eine Pauschalvereinbarung in Betracht. Welche Leistungen sie umfasst und welche weiteren Kosten entstehen können, richtet sich nach der konkreten Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen.

Rechtsschutzversicherungen im Strafrecht

Eine gute Strafverteidigung kann insbesondere bei schwerwiegenden Vorwürfen und in Verfahren, bei denen erhebliche Nebenfolgen drohen, zeitaufwendig werden – und damit teuer. Eine Rechtsschutzversicherung im Strafrecht kann Kosten im vereinbarten Umfang übernehmen. Ob das konkrete Verfahren und ein vereinbartes Stundenhonorar gedeckt sind, hängt vom Versicherungsvertrag ab; insbesondere ist zu prüfen, ob spezieller Strafrechtsschutz besteht und welche Vergütung er umfasst. Worauf man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung achten sollte, wird in einem gesonderten Artikel zu diesem Thema dargestellt.

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