Derzeit sind beim Bundesfinanzhof zwei Verfahren anhängig, bei denen es um die Frage geht, unter welchen Voraussetzungen die Übertragung von Vermögen zwischen nahen Familienangehörigen schenkungssteuerpflichtig ist.
Im Kern geht es dabei um die Frage, welche Anforderungen an den Nachweis gestellt werden, wenn die Beteiligten sich auf interne zivilrechtliche Absprachen berufen, die von der formalen Gestaltung abweichen.
Die Neufassung der Anforderungen an eine strafbefreiende steuerliche Selbstanzeige gibt Anlass zu einem verstärkten Erfahrungsaustausch zwischen Rechtsanwälten und Steuerberatern.
Ärzte haben Macht und Einfluss, wenn es darum geht, welcher Patient wohin überwiesen wird und welches Medikament er erhält.
Diesen Einfluss dürfen sich die Angehörigen von Heilberufen in Zukunft nicht bezahlen lassen. Die Schwelle der strafbaren Korruption wird durch die geplante Einführung des § 299a StGB deutlich herabgesetzt werden.
Auch Kooperationen zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern bergen Strafbarkeitsrisiken.
Die Opfer von Schneeballsystemen verlieren in der Regel nicht nur das eingesetzte Kapital. Denn das Finanzamt verlangt nicht selten auf Schein-Kapitaleinkünfte auch noch Steuern – obwohl das Geld weg ist. Unter Umständen sind die Anleger nach dem Zusammenbruch eines betrügerischen Anlagemodells sogar verpflichtet, von sich aus dem Finanzamt ihre Schein-Renditen mitzuteilen. In dem Nürnberger Fall des verurteilten Kapitalanlagen-Betrügers Jens Blaume bzw. der von ihm betriebenen Firma „Concept 1“ ist die Frage der Steuerpflicht noch nicht abschließend geklärt.
Nachdem bereits 2012 eine Vielzahl strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen Frauenärztinnen und Frauenärzte in ganz Deutschland eingeleitet worden waren, liegt nun erstmals eine Gerichtsentscheidung vor, die klarstellt, dass das umstrittene Verhalten der Ärzte nicht strafbar war.
