Einträge von Christian Krauße

Neue Fachanwältin für Strafrecht

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat unserer Kollegin, Rechtsanwältin Sabine Gröne, mit Urkunde vom 15.12.2017 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwältin für Strafrecht“ zu führen. Wir freuen und, dass nunmehr alle Rechtsanwälte der Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte den Fachanwaltstitel für Strafrecht führen dürfen.

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Vortrag zum Insolvenzstrafrecht

Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph hat am Freitag, 21.07.2017 im Rahmen des FAO-Seminar Handels- und Gesellschaftsrecht von Jurisprudentia zum Thema „Insolvenz der Gesellschaft  – die strafrechtliche Komponente der Beratung, Vertretung und Verteidigung“ referiert. Das Skript „Insolvenzstrafrecht“ sowie die Präsentation zur Veranstaltung stehen zum Download zur Verfügung.

Ärztefortbildung und Korruption

Ärztefortbildungen geraten mehr und mehr in den Fokus von Ermittlungsbehörden. Nur weil eine Handlung standesrechtlich erlaubt ist, heißt das noch nicht, dass sie auch (korruptions-)strafrechtlich unproblematisch ist. Umgekehrt führt längst nicht jeder Verstoß gegen Standesrecht auch zu einer Straftat.

Opfer von Schneeballsystemen – Steuerpflicht trotz Verlusten?

Die Opfer von Schneeballsystemen verlieren in der Regel nicht nur das eingesetzte Kapital. Denn das Finanzamt verlangt nicht selten auf Schein-Kapitaleinkünfte auch noch Steuern – obwohl das Geld weg ist. Unter Umständen sind die Anleger nach dem Zusammenbruch eines betrügerischen Anlagemodells sogar verpflichtet, von sich aus dem Finanzamt ihre Schein-Renditen mitzuteilen. In dem Nürnberger Fall des verurteilten Kapitalanlagen-Betrügers Jens Blaume bzw. der von ihm betriebenen Firma „Concept 1“ ist die Frage der Steuerpflicht noch nicht abschließend geklärt.

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Die fehlgeschlagene Selbstanzeige nach § 371 AO – Risiken und Chancen

Durch die Neufassung des § 371 AO (Abgabenordnung) wurden die Anforderungen an eine strafbefreiende steuerliche Selbstanzeige erneut verschärft. Fälle, bei denen eine Selbstanzeige unwirksam ist, weil beispielsweise die Steuerhinterziehung bereits entdeckt war, häufen sich. Ist eine Selbstanzeige aufgrund eines Beraterfehlers unwirksam, stellt sich die Frage, ob bzw. in welchem Umfang der Steuerberater hierfür in Haftung genommen werden kann.