Steuerliche Korrekturen in Unternehmen – Was nach der Neufassung der Selbstanzeige zu beachten ist

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Durch die Neufassung der Selbstanzeige ist es schwieriger geworden, steuerliche Korrekturen in Unternehmern durchzuführen. Drohende strafrechtliche Risiken geben Anlass zu einem Erfahrungsaustausch im Steuerstrafrecht. Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph informierte Anwalts-Kollegen, Unternehmer und Steuerberater über neue Probleme und Fallstricke, die durch die Reform des Selbstanzeigerechts entstanden sind.

Neufassung Selbstanzeige 2015

Im Juli 2015 hat Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph in den Räumen der Nürnberger Kanzlei für Steuerstrafrecht im Rahmen einer Informationsveranstaltung für Anwälte, Steuerberater und Unternehmer über das Thema „Steuerliche Korrekturen in Unternehmen“ referiert. Die Selbstanzeige in der Neufassung des § 371 der Abgabenordnung (AO) betrifft einen Kernbereich des Steuerstrafrechts. Diese Schnittpunktmaterie zwischen Steuer- und Strafrecht ist für den praktischen Erfahrungsaustausch zwischen Steuerberatern und Rechtsanwälten prädestiniert. Während der Rechtsanwalt regelmäßig erst ins Spiel kommt, wenn das „Kind bereits in den Brunnen gefallen“ ist, ist der Steuerberater daran interessiert, strafrechtliche Risiken zu erkennen und zu vermeiden.

Das Hauptaugenmerk der Fortbildung für steuerberatende Berufe lag darin, die aktuelle juristische Diskussion über die Neufassung der Selbstanzeige im Januar 2015 für Steuerberater zugänglich zu machen. Insbesondere wurden neue Haftungsrisiken und Fehlerquellen für die Berufsträger aufgezeigt.

Fälle und Lösungen zu steuerlichen Korrekturen in Unternehmen

Den Rahmen der Veranstaltung bildete ein Gerüst von mehreren Fällen, das typische Beratungsfelder von Steuerberatern abdeckt. Es wurden Praxis-Fälle zur Neufassung der steuerlichen Selbstanzeige 2015 besprochen. Die schriftlichen Lösungs-Skizzen zu den Fällen, in welchen die Haftungsrisiken und Fallstricke der steuerlichen Korrekturerklärungen erörtert werden, sind hier als Pdf-Dokumente abrufbar.

Neben den Ausnahmen vom Vollständigkeitsgebot bei Umsatzsteuervoranmeldungen wurden insbesondere Details bei der Korrektur von Umsatzsteuererklärungen aufgezeigt. Während die Neufassung der strafbefreienden Selbstanzeige seit 2015 einige Erleichterungen für Unternehmen brachte, tun sich auch neue Fallstricke auf.

Erfahrungsaustausch von Rechtsanwälten und Steuerberatern

Nicht zuletzt diente das Treffen dem Erfahrungsaustausch von Rechtsanwälten und Steuerberatern zum Steuerstrafrecht. Die Beleuchtung der Thematik aus verschiedenen Perspektiven heraus empfanden alle Teilnehmer als sehr fruchtbar.