Neue Fachanwältin für Strafrecht
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat unserer Kollegin, Rechtsanwältin Sabine Gröne, mit Urkunde vom 15.12.2017 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung
zu führen.
Für die Verleihung des Fachanwaltstitels hat Frau Gröne besondere Qualifikationen auf dem Rechtsgebiet „Strafrecht“ nachgewiesen, vgl. § 13 Fachanwaltsordnung (FAO). Die erforderlichen besonderen theoretischen Kenntnisse und besonderen praktischen Erfahrungen liegen nur dann vor, wenn sie auf dem Fachgebiet Strafrecht das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Die besonderen theoretischen Kenntnisse erwarb Rechtsanwältin Gröne in den Jahren 2016 und 2017 in einem mehrwöchigen Lehrgang. Insbesondere erwarb sie vertiefte Kenntnisse im Bereich des Strafverfahrensrechts und des materiellen Strafrechts. Ihre besonderen Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis eines Strafverteidigers hat sie gegenüber dem Fachprüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Nürnberg nachgewiesen.
Wir gratulieren unserer Kollegin und freuen uns, dass nunmehr alle Rechtsanwälte der Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte den Fachanwaltstitel für Strafrecht führen dürfen.