Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat im Februar entschieden, dass ein im Rahmen eines Bewährungsbeschlusses ausgesprochenes Verbot, soziale Netzwerke zu benutzen, gegen das Gesetz verstößt.
Der Bundesgerichtshof hat im Dezember 2014 klar gestellt, dass die Verwendung von Arzneimitteln, die für den ausländischen Markt bestimmt sind, nicht stets zu der Strafbarkeit wegen Betruges führt.
Zum Jahreswechsel 2014/2015 wurden die Anforderungen an eine wirksame Strafbefreiung bei der Korrektur hinterzogener Steuern geändert. Das neue Gesetz ist seit dem 1. Januar 2015 in Kraft und gilt für alle steuerlichen Selbstanzeigen, die ab diesem Datum beim Finanzamt eingehen.
Seit Sommer 2012 kam es zu einer Reihe strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen Frauenärztinnen und Frauenärzte in Deutschland. Es bestand der Verdacht, dass bei der Abgabe von Verhütungsmitteln etwas „nicht mit rechten Dingen zugegangen“ sein soll. Ins Visier der Ermittler gerieten insbesondere Ärzte, die bei den Firmen Sigma Gyn und Anthemis Medikamente bestellt hatten.
Die meisten der Verfahren wurden inzwischen eingestellt.
Die personelle Erweiterung der Nürnberger Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte im Jahr 2014 war Anlass für eine Neugestaltung unserer Kanzlei-Homepage.
Wir freuen uns, Sie auf unseren neuen Internetseiten begrüßen zu dürfen.
