Durch die Neufassung des § 371 AO (Abgabenordnung) wurden die Anforderungen an eine strafbefreiende steuerliche Selbstanzeige erneut verschärft. Fälle, bei denen eine Selbstanzeige unwirksam ist, weil beispielsweise die Steuerhinterziehung bereits entdeckt war, häufen sich. Ist eine Selbstanzeige aufgrund eines Beraterfehlers unwirksam, stellt sich die Frage, ob bzw. in welchem Umfang der Steuerberater hierfür in Haftung genommen werden kann.

Verfassungsbeschwerde von Dr. Tobias Rudolph zu der Frage, ob die Befangenheit von Richtern auch im Rahmen einer sog. Gehörsrüge geltend gemacht werden kann. Az. BVerfG 2 BvR 1176/15.

Cum Ex Steuerstrafverfahren

Seit einigen Jahren ermitteln deutsche Staatsanwälte international gegen Beteiligte sogenannter Cum ex-Geschäfte. Während teilweise schon Verhaftungen erfolgt sind, wurden andere Verfahren bereits gegen die Zahlung von Geldauflagen eingestellt.

Die Strafprozessordnung (StPO) enthält eine Reihe von Regelungen über die Voraussetzungen, unter denen Rechtsanwaltskanzleien durchsucht werden dürfen, wenn der Verdacht einer Straftat besteht. Die Hürden liegen sehr hoch, werden jedoch immer wieder von Gerichten missachtet.

Im März 2015 wurde das Verfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wegen des Verdachts strafbarer Kinderpornographie eingestellt. Der Vorgang führte zu kontroversen Diskussionen, die Grundfragen des Strafprozesses berühren.