Cum Ex Steuerstrafverfahren

Seit einigen Jahren ermitteln deutsche Staatsanwälte international gegen Beteiligte sogenannter Cum ex-Geschäfte. Während teilweise schon Verhaftungen erfolgt sind, wurden andere Verfahren bereits gegen die Zahlung von Geldauflagen eingestellt.

Die Strafprozessordnung (StPO) enthält eine Reihe von Regelungen über die Voraussetzungen, unter denen Rechtsanwaltskanzleien durchsucht werden dürfen, wenn der Verdacht einer Straftat besteht. Die Hürden liegen sehr hoch, werden jedoch immer wieder von Gerichten missachtet.

Im März 2015 wurde das Verfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wegen des Verdachts strafbarer Kinderpornographie eingestellt. Der Vorgang führte zu kontroversen Diskussionen, die Grundfragen des Strafprozesses berühren.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat im Februar entschieden, dass ein im Rahmen eines Bewährungsbeschlusses ausgesprochenes Verbot, soziale Netzwerke zu benutzen, gegen das Gesetz verstößt.

Der Bundesgerichtshof hat im Dezember 2014 klar gestellt, dass die Verwendung von Arzneimitteln, die für den ausländischen Markt bestimmt sind, nicht stets zu der Strafbarkeit wegen Betruges führt.