Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph hat am Freitag, 21.07.2017 im Rahmen des FAO-Seminar Handels- und Gesellschaftsrecht von Jurisprudentia zum Thema „Insolvenz der Gesellschaft  – die strafrechtliche Komponente der Beratung, Vertretung und Verteidigung“ referiert. Das Skript „Insolvenzstrafrecht“ sowie die Präsentation zur Veranstaltung stehen zum Download zur Verfügung.

Ärztefortbildungen geraten mehr und mehr in den Fokus von Ermittlungsbehörden. Nur weil eine Handlung standesrechtlich erlaubt ist, heißt das noch nicht, dass sie auch (korruptions-)strafrechtlich unproblematisch ist. Umgekehrt führt längst nicht jeder Verstoß gegen Standesrecht auch zu einer Straftat.

Der Anteil von befristeten Beschäftigungsverhältnissen und von Leiharbeit im Gesundheitswesen hat zugenommen. Honorar-Kräfte in Kliniken und Krankenhäusern sollten ihre Verträge überprüfen. Im schlimmsten Fall drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen oder sogar Strafverfahren.

Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat Rechtsanwalt Christian Krauße, LL.M. Eur. die Berechtigung verliehen, den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.

Korruption

Dr. Tobias Rudolph hat am 13. Juli 2016 an der Universität Erlangen-Nürnberg zum Thema „Korruption“ referiert.