Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat unserer Kollegin, Rechtsanwältin Sabine Gröne, mit Urkunde vom 15.12.2017 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwältin für Strafrecht“ zu führen. Wir freuen und, dass nunmehr alle Rechtsanwälte der Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte den Fachanwaltstitel für Strafrecht führen dürfen.
Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph hält am Freitag, 08.12.2017, einen Vortrag zum Thema „Insolvenz der Gesellschaft – die strafrechtliche Komponente der Beratung, Vertretung und Verteidigung“.
Der Vortrag veranschaulicht die rechtliche Beratung einer Gesellschaft in der Insolvenz unter strafrechtlichen Aspekten. In Rede stehen Insolvenz- und Bankrottdelikte sowie weitere Straftatbeständen, die häufig im Zusammenhang mit einer Insolvenz stehen, insbesondere Steuerhinterziehung, Untreue und Betrug.
Am 03.11.2017 hat Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph in den Kanzleiräumen in Nürnberg einen Vortrag zum neuen Geldwäschegesetz (GwG) und den Pflichten nach dem Transparenzregister gehalten.
Bei dem Begriff Geldwäsche denken die meisten Menschen zuerst an Waffenhändler oder organsierte Prostitution. Manchem ist vielleicht bewusst, dass es beispielsweise für Banken und andere Unternehmen aus dem Finanzsektor die Pflicht gibt, besonders auffällige Geldbewegungen zu melden. Doch nur die Wenigsten sind sich im Klaren darüber, dass die Verpflichtungen aus dem Geldwäsche-Gesetz (GwG) auch „ganz normale Unternehmen“ treffen können.
Die Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte wandte sich mit Erfolg gegen die Auslieferung eines Gefangenen nach Rumänien. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass die Auslieferung eines Verfolgten nach Rumänien zum Zwecke der Strafvollstreckung nicht zulässig ist. Die Bedingungen in rumänischen Haftanstalten entsprechen nicht den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung.