Wer im Strafverfahren nur kämpfen kann, geht unnötige Risiken ein und schadet oft den Interessen des Mandanten. Wer nur verhandeln kann und immer nett ist, wird nicht ernst genommen und für seinen Mandanten nichts erreichen. Ein Staatsanwalt rechnet anders, wenn ihm jemand gegenübersitzt, der die Akte besser kennt als er selbst und der die Hauptverhandlung nicht fürchtet. Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht, ob man kämpft oder verhandelt. Sie lautet, wann, in welcher Reihenfolge und mit welchen Mitteln man sich für welche Strategie entscheidet.

Inhalt
- Wo wird im Strafverfahren überhaupt verhandelt?
- Was bedeutet Kampfbereitschaft im Strafverfahren?
- Welche Konfliktsituationen sind im Ermittlungsverfahren typisch?
- Welche Herausforderungen warten in der Hauptverhandlung?
- Woran lässt sich ein gutes Verhandlungsergebnis messen?
- Warum ist Verhandeln noch kein Geständnis?
- Was kann man von Harvard, dem FBI und der Psychologie lernen?
- Welche psychologischen Mechanismen wirken, ohne dass wir es merken?
- Wie beeinflussen Denkfehler Staatsanwälte und Richter?
- Gilt das auch für Schriftsätze?
- Ist Strafverteidigung also eine Wissenschaft?
- Wann raten wir zur Einigung und wann zum Kampf?
- Warum ist das bessere rechtliche Argument die stärkste Waffe?
- Woran erkennt man den besten Anwalt für Strafrecht?
- Wie gehen wir vor, wenn Sie uns beauftragen?
Wer den Frieden will, bereite den Krieg vor
Ein römischer Militärschriftsteller und ein Gangster aus Chicago haben denselben Mechanismus beschrieben, der die Strategie des besten Strafverteidigers beschreibt. Flavius Vegetius Renatus schrieb ca. 390 n. Chr. in der Vorrede zum dritten Buch seiner Epitoma rei militaris: Igitur qui desiderat pacem, praeparet bellum. Wer den Frieden will, bereite den Krieg vor. Eine tragfähige Einigung wird wahrscheinlicher, wenn die Bereitschaft zur Auseinandersetzung auf gründlicher Vorbereitung beruht. Lautstärke allein genügt dafür nicht.
Al Capone, der einer der berüchtigtsten Kriminellen der US-amerikanischen Geschichte und das gefürchtete Oberhaupt des Chicago Outfit in den 1920er Jahren war, wird eine handfestere Fassung desselben Gedankens zugeschrieben: You can get much further with a kind word and a gun than you can with a kind word alone. Mit einem freundlichen Wort und einer Waffe kommt man viel weiter als nur mit einem freundlichen Wort.
Der Satz beschreibt die Lage eines Strafverteidigers erstaunlich genau. Die Waffe des Verteidigers ist allerdings keine Drohgebärde. Sie besteht aus Aktenkenntnis, Beweisanträgen, Verwertungsverboten, einer sauber vorbereiteten Revision und vor allem aus dem besseren rechtlichen Argument. Wer am Verhandlungstisch keine glaubwürdige Alternative im Rücken hat, wird nicht ernst genommen. Wahre Stärke macht erfolgreiche Kompromisse erst möglich.
In über zwanzig Jahren Erfahrung in der Strafverteidigung lernt man eines: Absprachen fallen für Mandanten nur dann günstig aus, wenn Gericht und Staatsanwaltschaft wissen, dass sie es mit einem jederzeit konfliktbereiten Verteidiger zu tun haben. Dann versucht man gar nicht erst, den Angeklagten über den Tisch zu ziehen. Hans Dahs hat in seinem Handbuch des Strafverteidigers den berühmten Satz geprägt, Strafverteidigung sei Kampf. Man darf ergänzen, dass die meisten dieser Kämpfe gewonnen werden, bevor sie stattfinden.
Wo wird im Strafverfahren überhaupt verhandelt?
Fast überall, nur heißt es selten so. Im Ermittlungsverfahren spricht der Verteidiger mit der Staatsanwaltschaft darüber, ob das Verfahren mangels Tatverdachts eingestellt wird, ob eine Einstellung gegen Geldauflage nach § 153a StPO in Betracht kommt, ob ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wird oder ob ein Strafbefehl die öffentliche Hauptverhandlung erspart. In der Hauptverhandlung gibt es das Rechtsgespräch und die förmliche Verständigung nach § 257c StPO, die sogenannten Deals im Strafprozess.
Eine im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellte Studie von Altenhain, Jahn und Kinzig hat 2020 gezeigt, dass informelle Absprachen außerhalb der gesetzlichen Form weiterhin vorkommen. Bemerkenswert ist ein Nebenbefund. Richter, Staatsanwälte und Verteidiger gaben jeweils an, die Initiative gehe meist von den anderen aus. Verhandelt wird also viel, nur möchte es keiner gewesen sein.
Was bedeutet Kampfbereitschaft im Strafverfahren?
Im Film reicht manchmal eine brillante Frage, und der Zeuge bricht zusammen. In der Praxis beginnt wirksame Verteidigung oft weniger spektakulär. Lesen. Akten, Zahlungsströme, Nachrichtenverläufe, Vernehmungsprotokolle. Dann folgt die entscheidende Arbeit. Welche Tatsachen tragen den Vorwurf? Wo bleiben Widersprüche? Welche andere Erklärung wurde noch nicht geprüft?
Kampfbereitschaft zeigt sich darin, diese Fragen auch dann weiterzuverfolgen, wenn sie unbequem werden. Dazu können eigene Ermittlungen, sachverständige Beratung, Beweisanträge, Widersprüche und Rechtsmittel gehören. Ein Verteidiger muss bereit sein, dem Gericht zu widersprechen. Er sollte zugleich wissen, welches konkrete Ziel der Widerspruch verfolgt. Wer früh erkennen lässt, dass er eine längere Hauptverhandlung unter allen Umständen vermeiden möchte, schränkt seinen Handlungsspielraum ein. Die Gegenseite weiß dann, dass nahezu jede Einigung attraktiver erscheint als das Weiterverhandeln im Saal. Gute Vorbereitung und ein präziser Anwalts-Schriftsatz im Ermittlungsverfahren verändern diese Ausgangslage. Hier beginnt die beste Verteidigungsstrategie.
Welche Konfliktsituationen sind im Ermittlungsverfahren typisch?
Die erste schwierige Lage entsteht oft morgens um sechs. Es klingelt, die Steuerfahndung oder die Kriminalpolizei steht mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür, und der Beschuldigte hat das dringende Bedürfnis, alles sofort zu erklären. Das ist menschlich und fast immer ein Fehler. Wer in dieser Lage redet, verhandelt ohne Aktenkenntnis gegen jemanden, der die Akte hat. Schweigen ist in dieser Situation fast immer die beste Entscheidung. Dazu gehört eine Standhaftigkeit, die Mandanten ohne Anwalt an ihrer Seite nur selten aufbringen.
Manche Staatsanwaltschaften setzen den Schaden, die Zahl der Taten oder die rechtliche Einordnung zunächst bewusst zu hoch an. Aus der Verhandlungspsychologie weiß man, dass die erste Zahl im Raum alles Weitere prägt. Wer sich später über einen Nachlass freut, hat womöglich nur einen Abschlag auf eine Zahl bekommen, die nie berechtigt war.
Besonders belastend ist die Untersuchungshaft. Diese wird von der Justiz oft mit fragwürdigen Argumenten begründet – die in Wirklichkeit nur darauf abzielen, vom Beschuldigten ein schnelles Geständnis zu erzwingen. Wer dreiundzwanzig Stunden am Tag in einer Zelle sitzt, bewertet ein Angebot anders als jemand, der abends zu Hause schläft. In Japan hat dieser Mechanismus einen eigenen Namen bekommen, man spricht dort von Geiseljustiz.
In den Behörden sitzen auch nur Menschen, die ihr Gesicht wahren wollen. Eine Anklage, die einmal erhoben ist, lässt niemand gern fallen. „Wir machen bei so etwas nie unter drei Jahren.“ Hinzu kommen Kaffeerunden in der Gerichts-Kantine, Gespräche zwischen Richtern und Staatsanwälten, die ein guter Verteidiger einkalkulieren muss.
Bei den deutschen Staatsanwaltschaften stapeln sich die unerledigten Verfahren. Wer umfangreiche Wirtschafts- oder Steuerstrafverfahren bearbeitet, hat ein handfestes Interesse daran, einen Aktenberg loszuwerden. Man sollte schauen, wie groß die Belastung ist. Wenn man als Verteidiger spürt, wie groß der Druck der Gegenseite ist, kann man damit arbeiten.
Welche Herausforderungen warten in der Hauptverhandlung?
Der Richter hat die Akte gelesen, bevor der erste Zeuge den Saal betritt. Der Münchner Strafrechtsprofessor Bernd Schünemann hat in einem vielzitierten Experiment Richtern und Staatsanwälten denselben, bewusst offen angelegten Fall vorgelegt. Von den Richtern mit Aktenkenntnis verurteilten alle. Ohne Aktenkenntnis überwogen die Freisprüche. Die Verurteiler erinnerten sich zudem schlechter an das, was die Zeugen tatsächlich gesagt hatten. Das Vorurteil aus der Akte filtert die Wahrnehmung. Für die Verteidigung folgt daraus eine unbequeme Einsicht. Wer erst im Schlussvortrag anfängt zu überzeugen, kommt zu spät.
Die zweite Herausforderung ist die Sanktionsschere. Dem Angeklagten wird vor Augen geführt, welche Strafe ihn mit Geständnis erwartet und welche ohne. Je weiter die Schere aufgeht, desto weniger frei ist die Entscheidung. Aus den USA ist belegt, dass sich unter solchem Druck auch Unschuldige schuldig bekennen.
Die dritte Herausforderung ist der eigene Mandant. Viele stimmen einer Absprache zu, aus der bloßen Unruhe heraus, endlich Klarheit haben zu wollen. Der Wunsch ist verständlich. Im Rückblick zeigt sich aber oft, dass etwas mehr Risikobereitschaft das bessere Ergebnis gebracht hätte. Es gibt auch den umgekehrten Fall, in dem ein objektiv hervorragendes Angebot am Selbstbild des Mandanten scheitert. Beides verlangt vom Verteidiger, dass er zuhören kann und seine Einschätzung ehrlich gegenüber dem Mandanten vertritt, auch wenn sie nicht gefällt.
Die vierte Herausforderung sind die anderen Verteidiger. In Verfahren mit mehreren Angeklagten reicht ein Kollege, der um jeden Preis eine Absprache will, und die Verhandlungsposition aller ist geschwächt.
Bleibt die sogenannte Konfliktverteidigung. Der Begriff wird meist als Vorwurf gebraucht, und Thomas Fischer hat in einer lesenswerten Kolumne gezeigt, dass er vor allem eine Zuschreibung aus Sicht der Justiz ist. Ein Beweisantrag ist kein Angriff auf das Gericht. Ein Befangenheitsantrag ist keine Majestätsbeleidigung. Beides sind Rechte, die das Gesetz dem Angeklagten gibt, und wer sie nie nutzt, wird irgendwann auch nicht mehr gefragt. Klamauk im Gerichtssaal ist etwas anderes. Er schadet dem Mandanten und gehört nicht zu unserem Repertoire.
Woran lässt sich ein gutes Verhandlungsergebnis messen?
Für den einen Mandanten steht der Freispruch im Vordergrund. Ein anderer möchte vor allem eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden. Für eine Ärztin kann die berufliche Zulassung entscheidend sein, für einen Unternehmer die Fortführung seines Betriebs, für den Geschäftsführer die Schwelle, ab der ihm das Gesetz die Leitung einer GmbH untersagt, für den Beamten die Pension. Anderen drohen als Nebenfolgen im Strafverfahren die Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Verlust der Waffenbesitzkarte. Wer in Untersuchungshaft sitzt, bewertet Zeit anders als jemand, der das Verfahren zu Hause erlebt. Diese Anliegen müssen besprochen werden, bevor über eine Einigung entschieden wird.
Warum ist Verhandeln noch kein Geständnis?
Ein Rechtsgespräch kann der Aufklärung dienen. Der Verteidiger kann auf entlastende Unterlagen hinweisen, einen rechtlichen Einwand erläutern oder nachfragen, welche Ermittlungen noch für erforderlich gehalten werden. Wer spricht, gibt damit weder den Tatvorwurf zu noch sein Recht auf streitige Verteidigung auf. Allerdings muss sorgfältig entschieden werden, welche Informationen wann offengelegt werden. Eine voreilige Einlassung lässt sich nicht beliebig zurückholen. Wer zu weit geht, überschreitet den „point of no return“.
Die Einstellung gegen Auflagen nach § 153a StPO setzt kein Geständnis voraus. Die förmliche Verständigung nach § 257c StPO soll eines enthalten. Dazwischen liegt ein Unterschied, der über Jahre im Leben eines Menschen entscheiden kann. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt eine von uns veröffentlichte Berufungsbegründung zu einer gescheiterten Absprache. Das Gericht hatte die Zustimmung des Angeklagten zu einem Verständigungsvorschlag wie ein umfassendes Geständnis behandelt, obwohl er einen wesentlichen Teil des Vorwurfs ausdrücklich bestritten hatte.
Was kann man von Harvard, dem FBI und der Psychologie lernen?
Ein bekanntes Verhandlungsmodell ist als Harvard-Konzept berühmt geworden. Seine Leitformel: Hart in der Sache, respektvoll zu den Menschen!
Der wichtigste Gedanke des Modells ist die Unterscheidung zwischen Position und Interesse. Eine Position ist das, was jemand fordert. Ein Interesse ist der Grund, warum er es fordert. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Staatsanwalt hatte Anklage erhoben, und seine Vorstellungen vom Ausgang des Verfahrens waren durchaus ambitioniert. Im Gespräch stellte sich heraus, dass es ihm um etwas anderes ging. Es kam ihm darauf an, dass eine bestimmte Geschäftspraxis ein Ende findet. Es war durchsucht worden, die Presse hatte berichtet, und alle haben verstanden. Als das klar war, war der Staatsanwalt bereit, über eine Einstellung nach § 153a StPO nachzudenken.
Der zweite theoretische Baustein trägt den sperrigen Namen BATNA und meint die beste Alternative für den Fall, dass keine Einigung zustande kommt. Im Strafverfahren ist das regelmäßig die Fortsetzung des Verfahrens, gegebenenfalls in der Hauptverhandlung. Wer einen Deal ablehnt, kann allerdings nicht einfach nach Hause gehen und einen anderen Vertragspartner suchen. Das Verfahren läuft weiter, sein Ergebnis bleibt unsicher. Eine seriöse Einschätzung muss deshalb günstige und ungünstige Verläufe berücksichtigen. Welche Beweise könnten hinzukommen? Wie belastbar ist die eigene Rechtsauffassung? Welche zeitlichen, finanziellen und persönlichen Belastungen entstehen? Wer diese Alternative nüchtern bewertet, verhandelt nicht aus Bedürftigkeit, sondern aus Stärke.
Das Harvard-Konzept hat auch Grenzen. Für die großen politischen Verhandlungen ist es glänzend geeignet, für den Alltag mit der Staatsanwaltschaft nur bedingt. Ein Kollege berichtete von einer Betrugssache mit fast neunhunderttausend Euro Schaden. Er schlug dem Staatsanwalt vor, dessen Interesse sei doch wohl, dass die Geschädigten ihr Geld zurückbekommen. Die Antwort kam unter vier Augen auf dem Flur. Das Geld sei ihm gleichgültig, die Frau solle ins Gefängnis. Gegen eine solche Haltung kommt man mit Interessenanalyse nicht an. Dann hilft nur die Konfrontation in der Sache vor Gericht.
Chris Voss war über zwanzig Jahre lang beim FBI tätig und musste als Verhandlungsführer Geiselnehmer davon überzeugen, ihre Gefangenen freizulassen. Aus dieser Arbeit hat er die Schule der taktischen Empathie entwickelt. Ihr Ausgangspunkt: Jeder Mensch hat das Bedürfnis, ernst genommen zu werden. Wer das Gefühl hat, wirklich gehört zu werden, öffnet sich. Das ist die Grundvoraussetzung jeder Verhandlung, auch der mit einer Dezernentin, die ihren Aktenberg um eine Akte verkleinern will.
Voss empfiehlt einige verblüffend einfache Techniken. Man wiederholt die letzten drei Wörter des Gegenübers als Frage und bringt ihn damit zum Weiterreden. Dass das funktioniert, hat Joseph Weizenbaum schon in den sechziger Jahren mit seinem Computerprogramm ELIZA gezeigt, der Urgroßmutter aller KIs von heute – die dieselbe Technik übrigens immer noch anwenden. Die Maschine tat nichts anderes, als das Gesagte zurückzuspiegeln, und die Menschen fassten Vertrauen zu ihr. Weizenbaum fand das erschreckend.
Eine zweite Technik sind offene Fragen mit Was und Wie anstelle von Warum. Die Frage Warum wollen Sie nicht einstellen? drängt in die Verteidigung. Die Frage Was müsste geschehen, damit eine Einstellung für Sie in Betracht kommt? lädt zum Nachdenken ein. Voss erzählt dazu die Geschichte eines Entführers, der eine Million fordert. Der Angerufene fragt ruhig zurück, wie er das denn anstellen solle. Plötzlich sind es die Geiselnehmer, die sich über seine Probleme den Kopf zerbrechen.
Die Staatsanwaltschaft ist zur Ermittlung auch entlastender Umstände verpflichtet. Das steht in § 160 Absatz 2 StPO. Es wäre deshalb schon fachlich falsch, jeden Ankläger als persönlichen Gegner und jedes Entgegenkommen als Schwäche zu behandeln. Zugleich darf die Verteidigung nicht darauf vertrauen, dass ihre Sicht von selbst Eingang in die Entscheidung findet. Manchmal hilft die schlichte Frage, welche konkrete Information für eine andere Bewertung fehlen würde. Manchmal ist eine kurze, nachvollziehbar belegte Stellungnahme wirksamer als ein langer Vortrag.
Welche psychologischen Mechanismen wirken, ohne dass wir es merken?
Der Psychologe Robert Cialdini hat Überzeugungsprinzipien beschrieben, die funktionieren. Eines davon ist die Gegenseitigkeit. Wer etwas bekommt, möchte etwas zurückgeben. Ein Gericht, das seit Wochen an einem Umfangsverfahren sitzt, registriert sehr genau, ob die Verteidigung dem Selbstleseverfahren nicht widerspricht, auf die Vernehmung des zwölften Zeugen zu einer unstreitigen Tatsache verzichtet oder der Verlesung eines Protokolls nicht widerspricht. Diese Zugeständnisse können den Mandanten nichts kosten, wenn der Verteidiger ihre Folgen geprüft hat und sich auf das Wesentliche konzentriert. Wer an den unwichtigen Stellen großzügig ist, wird an den wichtigen ernster genommen, wenn er standhaft bleibt.
Der Vergleich mit anderen ist ein Mechanismus, der in der Justiz besonders stark wirkt – leider nicht immer zu Gunsten des Angeklagten. Andere Gerichte und andere Staatsanwaltschaften haben in vergleichbaren Fällen so entschieden, warum also nicht auch hier? Das machen Juristen ständig. Es ist trotzdem gut zu wissen, warum es wirkt und wann man es für sich nutzen kann.
Unterschätzt wird die Sympathie. Gary Noesner, langjähriger Chefunterhändler des FBI, hat auf die Frage nach der wichtigsten Eigenschaft eines Verhandlers geantwortet, es komme darauf an, gemocht zu werden. Dazu gehört auch das ehrliche Kompliment. Ein Verteidiger berichtete von einem angespannten Termin bei einer Ermittlerin in einem Cum-Ex-Verfahren. Er sagte ihr, die Aufklärung dieser Mechanismen sei eine gute Sache, auch wenn die Frage der Strafbarkeit schwierig gewesen sei. Ihre Antwort war, das habe ihr noch nie ein Strafverteidiger gesagt. Die Stimmung war danach eine andere.
Wie beeinflussen Denkfehler Staatsanwälte und Richter?
Der Nobelpreisträger Daniel Kahneman beschreibt in seinem Klassiker „Schnelles Denken, langsames Denken“ zwei Denksysteme. Das erste arbeitet schnell und intuitiv, dagegen können wir uns kaum wehren. Das zweite denkt gründlich nach und ist leider ziemlich faul. Meistens läuft der Mensch im ersten System, und das ist anfällig für systematische Fehler. Staatsanwälte und Richter sind Menschen.
Der folgenreichste Fehler ist die Neigung, nach Bestätigung zu suchen. Wer einmal einen Verdacht gefasst hat, findet vor allem das, was ihn stützt. Daraus folgt ein praktischer Rat, der in amerikanischen Filmen nicht immer beherzigt wird. Es ist meistens klug, entlastende Tatsachen möglichst früh vorzulegen und nicht für den großen Auftritt in der Hauptverhandlung aufzusparen. Das Gesetz verpflichtet die Staatsanwaltschaft ohnehin, auch Entlastendes zu ermitteln. Man sollte ihr dabei helfen, bevor sich das Bild verfestigt hat. Und weil Menschen Geschichten lieben, genügt es nicht, Beweislücken aufzuzählen. Überzeugend ist eine Gegengeschichte, die erklärt, was tatsächlich geschehen ist. Wie schwer sich Gerichte mit der Korrektur eines einmal gefassten Bildes tun, zeigt unser Bericht über einen Strafprozess bei Aussage gegen Aussage.
Berühmt geworden ist ein deutsches Experiment zum Ankereffekt. Birte Englich, Thomas Mussweiler und Fritz Strack legten Juristen mit Gerichtserfahrung einen hypothetischen Ladendiebstahlsfall vor. Zuvor ließen sie würfeln, und die Würfel waren gezinkt. Die eine Gruppe würfelte eine Drei, die andere eine Neun. Allen war klar, dass der Wurf mit dem Fall nichts zu tun hatte. Trotzdem schlug die erste Gruppe im Schnitt etwa fünf Monate und die zweite etwa acht als Strafmaß vor. Wenn schon ein Würfel das Strafmaß verschiebt, was bewirkt dann erst der Antrag der Staatsanwaltschaft? Für die Verteidigung heißt das, selbst früh eine begründete Zahl zu nennen. Wird sie mit einer überzogenen Forderung konfrontiert, darf sie nicht ungerührt nicken. Verhandler nennen das deutliche Zurückzucken den Flinch. Der Anker muss weg, bevor er sich festsetzt. Sonst verhandelt man womöglich nur noch darüber, wie groß der Abschlag auf die Zahl der anderen Seite ausfällt.
Bevor man einen Vorschlag macht, überlegt man, wie der Staatsanwalt das Ergebnis in seiner Behörde vertreten kann. „Einstellung gegen Auflage nach umfassender Aufklärungshilfe“ lässt sich vertreten. „Wir sind eingeknickt“ nicht. Das zweite ist ein unscheinbarer Nachsatz. Studien aus Frankreich haben gezeigt, dass Menschen einer Bitte deutlich häufiger nachkommen, wenn man hinzufügt, die Entscheidung liege selbstverständlich bei ihnen. Niemand lässt sich gern bevormunden, Staatsanwälte und Richter am allerwenigsten.
Diese Aufmerksamkeit schuldet der Anwalt auch sich selbst. Wer sich früh auf Freispruch oder Deal festgelegt hat, muss weiterhin die Tatsachen prüfen, die gegen seine eigene Prognose sprechen. Eine Strategie ist nur so gut wie die Bereitschaft, sie bei neuen Erkenntnissen zu korrigieren.
Gilt das auch für Schriftsätze?
Ja. Der Hamburger Kommunikationspsychologe Friedemann Schulz von Thun nennt vier Merkmale verständlicher Texte, nämlich Einfachheit, Gliederung, Kürze und anregende Zusätze. Was nicht verstanden wird, überzeugt nicht. Ein Schriftsatz von mehr als zehn Seiten braucht eine Gliederung. Das Wichtigste gehört an den Anfang, weil der erste Eindruck den Rahmen setzt und weil niemand garantieren kann, dass ab Seite zwei noch mit voller Aufmerksamkeit gelesen wird. Das stärkste Argument darf am Ende noch einmal auftauchen. Wiederholung schafft Vertrautheit, und was vertraut klingt, halten Menschen eher für wahr. Gibt es eine anschauliche Chat-Nachricht oder ein Dokument, das die Sache auf den Punkt bringt, gehört es in den Text und nicht in den Anlagenband.
Ist Strafverteidigung also eine Wissenschaft?
Nein. Die geschilderten Experimente stammen aus dem Labor und ersetzen keine Berufserfahrung. Im Labor kann man denselben Fall hundert Richtern vorlegen und die Würfel zinken. Im wirklichen Leben gibt es jeden Fall nur einmal. Niemand kann dasselbe Verfahren erst mit einer Absprache und dann noch einmal streitig führen, um zu vergleichen, was besser gewesen wäre. Es gibt keine Kontrollgruppe. Ob das Schweigen richtig war oder die frühe Einlassung, ob der Beweisantrag den Ausschlag gab oder das Gespräch in der Sitzungspause, erfährt man nie mit Gewissheit. Ein Kollege hat das Strafverfahren einmal mit einem Fußballspiel ohne Zwischenstand verglichen. Erst mit dem Abpfiff erfährt der Angeklagte, welche Tore das Gericht gezählt hat.
Strafverteidigung gleicht deshalb eher einer Kunstform als einer Wissenschaft. Die Psychologie liefert Tonleitern und Fingerübungen. Wer morgen anfinge, im Gespräch mit der Staatsanwaltschaft sämtliche Techniken gleichzeitig anzuwenden, würde sich lächerlich machen. Wundertechniken sind das nicht. Wer sie über Jahre einübt und verinnerlicht, führt bessere Gespräche. In fünfundneunzig Prozent der Fälle mag das nichts ändern. Es kommt auf die fünf Prozent an, in denen es etwas ändert.
Wann raten wir zur Einigung und wann zum Kampf?
Das hängt zuerst davon ab, was der Mandant braucht. Eine Strafe lässt sich in Monaten ausdrücken, ein Leben nicht. Eine Einstellung gegen Auflage kann unter solchen Umständen mehr wert sein als die Aussicht auf einen Freispruch nach zwei Jahren Ungewissheit.
Zur Einigung raten wir, wenn das Angebot besser ist als das, was nach nüchterner Einschätzung in der Hauptverhandlung zu erwarten wäre, und wenn der Mandant die Folgen vollständig verstanden hat. Zum Kampf raten wir, wenn ungeklärte Beweisfragen durch eine schnelle Unterschrift ersetzt werden sollen, wenn die Nebenfolgen eines Geständnisses offen sind oder wenn der Vorwurf schlicht nicht stimmt. Skepsis ist besonders angebracht, wenn der Mandant vor allem aus Erschöpfung nachgeben möchte. Der Wunsch „Ich will, dass es endlich vorbei ist“ verdient Verständnis. Nicht selten bereuten Angeklagte, die nach dieser Maxime gehandelt haben, später, zu früh aufgegeben zu haben.
Im Bericht Young minds, big decisions von Fair Trials schildert die unter dem Namen Amina vorgestellte Betroffene, sie habe sich unter persönlichem und familiärem Druck schuldig bekannt. Später bereute sie dies und hielt an ihrer Unschuld fest. Der US-amerikanische Gefangene Jerry Metcalf beschreibt die umgekehrte Reue. Er bestreitet seine Tat in seinem Bericht für The Marshall Project nicht. Rückblickend bedauert er, ein Angebot ausgeschlagen und eine konfrontative Strategie im Prozess gewählt zu haben. Die ausländischen Verfahren sind mit einer deutschen Verständigung nicht gleichzusetzen. Beide Berichte verdeutlichen aber, wie wichtig es ist, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich stets bewusst zu machen, worum es wirklich geht.
Ein falsches Geständnis ist für einen guten Verteidiger keine Option. Auch ein einvernehmlich angestrebtes Ergebnis muss sich an Recht und Wahrheit messen lassen. Über ein Geständnis oder die Zustimmung zu einer Verständigung entscheidet immer der Mandant und niemand über seinen Kopf hinweg.
Warum ist das bessere rechtliche Argument die stärkste Waffe?
Weil freundliche Worte niemanden binden und ein Rechtsfehler schon. Ein Staatsanwalt, der ein Verfahren einstellen möchte, braucht dafür eine Begründung, die er vor seinem Abteilungsleiter und notfalls vor der Generalstaatsanwaltschaft vertreten kann. Ein Richter, der freisprechen oder milder urteilen möchte, braucht Gründe, die eine Revision der Staatsanwaltschaft überstehen. Diese Begründung liefert ihm der Verteidiger. Fehlt der Vorsatz, ist die Tat verjährt, unterliegt das entscheidende Beweismittel einem Verwertungsverbot, ist der Steuerschaden falsch berechnet, dann wird aus einer Bitte ein Argument, an dem niemand vorbeikommt.
Ein Top-Verteidiger muss deshalb in erster Linie ein Top-Jurist sein. Das Recht ist die Waffe im Sinne von Al Capone. Sie wirkt auch dann, wenn sie nie gezogen wird. Ein Gericht, das weiß, dass der Verteidiger eine fehlerhafte Verständigung in der Revision angreifen kann und wird, arbeitet sorgfältiger.
In den Rechtsgebieten, in denen wir vor allem arbeiten, gilt das erst recht. Im Wirtschaftsstrafrecht und im Steuerstrafrecht entscheidet sich ein Verfahren häufig an einer bilanzrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen oder steuerlichen Vorfrage, die mit Strafrecht im engeren Sinn wenig zu tun hat. Wer sie nicht beherrscht, kann noch so geschickt verhandeln. Er verhandelt dann über die falsche Zahl.
Woran erkennt man den besten Anwalt für Strafrecht?
Wer nach dem besten Strafverteidiger in Nürnberg oder nach dem besten Anwalt für Steuerstrafrecht sucht, steht meist vor einer Entscheidung, bei der viel auf dem Spiel steht. Die ehrliche Antwort lautet, dass es den besten Anwalt nicht gibt, wohl aber den richtigen für den jeweiligen Fall. Kann der Anwalt den Vorwurf so erklären, dass Sie ihn verstehen? Nennt er neben den Chancen auch die Risiken? Fragt er danach, welche Folgen für Sie am schwersten wiegen? Kann er begründen, warum er jetzt zum Schweigen, zum Gespräch oder zum Widerspruch rät? Hat er Fachbeiträge und Schriftsätze veröffentlicht, an denen Sie seine Arbeit überprüfen können? Verfügt er über jahrelange Erfahrung und das notwendige juristische Hintergrundwissen?
Misstrauen ist angebracht, wenn jemand einen Erfolg verspricht oder mit guten Beziehungen zu Richtern und Staatsanwälten wirbt. Ein guter Draht zur Gegenseite ist nützlich. Er ersetzt keine Aktenkenntnis und kein rechtliches Argument. Entscheidend ist, ob die Verteidigung fachlich unabhängig bleibt und ihre Empfehlung aus der konkreten Sache entwickelt.
Bei Rudolph Rechtsanwälte in Nürnberg verbinden die Partner die Fachanwaltschaft für Strafrecht mit der Fachanwaltschaft für Steuerrecht. Das Handelsblatt führt die Kanzlei in seiner Liste Deutschlands Beste Anwälte. Dr. Tobias Rudolph hat sein Erstes Staatsexamen als Jahrgangsbester seiner Universität abgelegt und verteidigt seit über zwanzig Jahren in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren, mit einem besonderen Schwerpunkt auf Revisionen und rechtlich anspruchsvollen Verfahren. Unsere veröffentlichten Fachbeiträge und Arbeitsproben geben Ihnen die Möglichkeit, sich selbst ein Bild von dieser Arbeit zu machen.
Wie gehen wir vor, wenn Sie uns beauftragen?
Am Anfang steht die Akteneinsicht, denn ohne Akte ist jede Strategie ein Ratespiel. Danach besprechen wir mit Ihnen, was Ihnen vorgeworfen wird, worauf sich der Vorwurf stützt und welche Ziele für Sie Vorrang haben. Daraus entwickeln wir die Verteidigung. Oft steht am Beginn eine schriftliche Stellungnahme, die der Staatsanwaltschaft die rechtlichen und tatsächlichen Schwächen des Vorwurfs vor Augen führt. Auf dieser Grundlage lässt sich reden. Bleibt das Gespräch ohne Ergebnis, ist die Hauptverhandlung die hohe See, auf der die Schlacht geführt werden muss.
Wenn gegen Sie ermittelt wird, sagen Sie bitte nichts zur Sache, bevor Sie mit einem Verteidiger gesprochen haben. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten auch in englischer Sprache. Informationen dazu finden Sie auf unserer Website criminal-law-germany.lawyer.
Kämpfen oder verhandeln? Wer den Frieden will, bereite den Krieg vor. Und wer ihn gut vorbereitet hat, muss ihn erstaunlich selten führen.
