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Insolvenzstrafrecht

Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph hält am Freitag, 08.12.2017, einen Vortrag zum Thema „Insolvenz der Gesellschaft – die strafrechtliche Komponente der Beratung, Vertretung und Verteidigung“.

Das Referat im Rahmen der Jurisprudentia-Fortbildung richtet sich insbesondere an Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht.

Der Vortrag veranschaulicht die rechtliche Beratung einer Gesellschaft in der Insolvenz unter strafrechtlichen Aspekten. In Rede stehen  Insolvenz- und Bankrottdelikte sowie weitere Straftatbeständen, die häufig im Zusammenhang mit einer Insolvenz stehen, insbesondere Steuerhinterziehung, Untreue und Betrug.

Dr. Tobias Rudolph behandelt in der Fortbildungsveranstaltung ebenfalls die „gefahrgeneigte Arbeit“ des Beraters in der Krise, der hinsichtlich von Anstiftungshandlungen selbst ins Licht der Ermittlungsbehörden rücken kann.

Nicht zuletzt geht der Fachanwalt für Strafrecht auf das Verwendungsverbot des § 97 I S. 3 InsO ein und hinterfragt den Konflikt zwischen Auskunfts- und Mitteilungspflichten im Verhältnis zum Schweigerecht im Strafverfahren.

Das Skript zum Insolvenzstrafrecht sowie die Präsentation zur Veranstaltung stellen wir gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph hat am Freitag, 21.07.2017, im Rahmen des FAO-Seminar Handels- und Gesellschaftsrecht von Jurisprudentia referiert. Thema seines Vortrags war “Insolvenz der Gesellschaft  – die strafrechtliche Komponente der Beratung, Vertretung und Verteidigung“.

Das Seminar richtet sich an Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht. Rechtsanwalt Dr. Rudolph ging auf die spezifisch strafrechtlichen Probleme des Unternehmens in der Krise ein. Neben den typischen Insolvenzstraftaten wie der Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO und den Bankrottdelikten nach §§ 283 ff. StGB wurden auch die Insolvenzdelikte im weiteren Sinn behandelt. In der Krisensituation kommt es nicht selten zusätzlich zu Betrug, Untreue oder Steuerhinterziehung.

Die Fortbildungsveranstaltung beleuchtete zudem besondere Verteidigungsansätze, die in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung  zum Tragen kommen können. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Verwendungsverbot des § 97 InsO. Das Spannungsverhältnis zwischen Auskunfts- und Mitteilungspflichten zum Schweigerecht im Strafverfahren (nemo tenetur se ipsum accusare) ist weitgehend ungeklärt und birgt großes Verteidigungspotential in sich. Im Detail wird diese Problematik von Dr. Rudolph in seinem Aufsatz „Nemo tenetur und die Verwertbarkeit von Geschäftsunterlagen“ behandelt, der in der Mai-Ausgabe des Strafverteidiger Forums erschienen ist (StraFo 2017, S. 183–188).

Das Skript zum Insolvenzstrafrecht können Sie hier herunterladen.

Die Präsentation zur Veranstaltung ist hier verfügbar.