Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph hält am Freitag, 08.12.2017, einen Vortrag zum Thema „Insolvenz der Gesellschaft – die strafrechtliche Komponente der Beratung, Vertretung und Verteidigung“.
Das Referat im Rahmen der Jurisprudentia-Fortbildung richtet sich insbesondere an Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Der Vortrag veranschaulicht die rechtliche Beratung einer Gesellschaft in der Insolvenz unter strafrechtlichen Aspekten. In Rede stehen Insolvenz- und Bankrottdelikte sowie weitere Straftatbeständen, die häufig im Zusammenhang mit einer Insolvenz stehen, insbesondere Steuerhinterziehung, Untreue und Betrug.
Dr. Tobias Rudolph behandelt in der Fortbildungsveranstaltung ebenfalls die „gefahrgeneigte Arbeit“ des Beraters in der Krise, der hinsichtlich von Anstiftungshandlungen selbst ins Licht der Ermittlungsbehörden rücken kann.
Nicht zuletzt geht der Fachanwalt für Strafrecht auf das Verwendungsverbot des § 97 I S. 3 InsO ein und hinterfragt den Konflikt zwischen Auskunfts- und Mitteilungspflichten im Verhältnis zum Schweigerecht im Strafverfahren.
Das Skript zum Insolvenzstrafrecht sowie die Präsentation zur Veranstaltung stellen wir gerne zur Verfügung.