Aufklärung und Vorbeugung von Straftaten im Betrieb

Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph berät als Vertrauensanwalt („Ombudsmann“) Unternehmen bei der Vorbeugung und Aufklärung von Straftaten im Betrieb. Zu den Unternehmen, die von Dr. Rudolph vertreten werden, gehört u.a. die N-Ergie Aktiengesellschaft und die ARD/ZDF-Medienakademie.

Während das Thema „Compliance“ in Großunternehmen inzwischen sehr präsent ist, herrscht in kleineren und mittleren Betrieben häufig eine Unsicherheit über Strafbarkeitsrisiken des Arbeitgebers. Die Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte berät Unternehmer im Arbeitsstrafrecht, aber auch bei typischen Strafrechtfallen im IT-Bereich oder im Steuerrecht.

Das berechtigte Interesse von Arbeitgebern, Straftaten im Betrieb aufzuklären, gerät manchmal in einen Konflikt mit den Rechten der Arbeitnehmer. Diese haben auch während der Arbeitszeit grundsätzlich einen Anspruch auf Wahrung ihrer Privatsphäre.

Ein Artikel von Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph zu den strafrechtlichen Risiken bei der Arbeitnehmerüberwachung ist im April 2012 im Magazin der IHK Mittelfranken „WiM – Wirtschaft in Mittelfranken“ erschienen und ist hier abrufbar.