Korruptionsprävention durch externen Vertrauensanwalt

Seit dem 1. Juni 2011 ist Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph für die ARD/ZDF-Medienakademie gemeinnützige GmbH als externe Kontaktperson für strafrechtliche Sachverhalte tätig. Dr. Rudolph steht als Vertrauensanwalt für Mitarbeiter des Unternehmens sowie für externe Ansprechpartner zur Verfügung. Durch die Bestellung eines externen Beauftragten zur Korruptionsbekämpfung (hierfür hat sich auch der Begriff „Ombudsmann“ eingebürgert) setzt die ARD/ZDF-Medienakademie ein klares Signal für Transparenz und gegen Korruption.

Das Instrument des so genannten Ombudsmanns zur Korruptionsbekämpfung hat sich in den letzten Jahren in der deutschen Unternehmenskultur als fester Bestandteil so genannter Compliance-Programme bewährt und etabliert. Wer den Verdacht hegt, dass ein Kollege, Vorgesetzter, Geschäftspartner oder Mitbewerber beispielsweise bei der Vergabe von Aufträgen mit unlauteren Mitteln arbeitet, hat die Möglichkeit, sich an den unabhängigen Vertrauensanwalt zu wenden.

Häufig bestehen Hemmschwellen für einen Mitarbeiter, auf Missstände hinzuweisen. Wendet er sich an betriebsinterne Stellen, besteht die Sorge, als „Verräter“ oder „Spielverderber“ dazustehen. In vielen Fällen ist sich ein Hinweisgeber auch nicht sicher, ob die Informationen, über die er verfügt, wirklich stichhaltig sind.

Eine moderne Unternehmenskultur zielt darauf ab, ein Klima des Wegschauens und des Misstrauens von vornherein zu vermeiden. Ziel ist es, Mitarbeitern das Vertrauen zu geben, dass Dinge, die nicht korrekt laufen, zur Sprache gebracht werden können, ohne dass Vorverurteilungen gefördert werden. Die Einrichtung eines externen Vertrauensanwalts ist hier der richtige Weg. Ein Mitarbeiter kann sich an den Rechtsanwalt wenden. Dieser prüft als unabhängiges Organ der Rechtspflege die mitgeteilten Fakten und unterliegt als Strafverteidiger selbstverständlich der Verschwiegenheitspflicht.

Ein Hinweisgeber kann sich daher ganz sicher sein, dass die Informationen nicht in falsche Hände gelangen und nicht missbraucht werden. Auch der eigene Name kann geschützt werden. Auf diese Weise werden nicht nur die datenschutzrechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers eingehalten. Vielmehr kann der Rechtsanwalt als Vertrauensperson mit dem Hinweisgeber die Probleme neutral und vertraulich erörtern. Wenn sich herausstellt, dass tatsächlich der Verdacht einer Straftat durch konkrete Fakten begründet werden kann, so kann der Ombudsmann diese Informationen an das Unternehmen weiterleiten und den Hinweisgeber schützen.

Durch das System bekennt sich das Unternehmen dazu, rechtswidriges Verhalten nicht zu dulden. Mitarbeiter und Geschäftspartner können auf faire Bedingungen vertrauen.

Mehr über die Idee des externen Vertrauensanwalts zur Korruptionsprävention finden Sie auf der Internetseite www.ombudsmann-strafrecht.de.