Steuerstrafrecht: Ankauf einer CD mit Schweizer Bankdaten

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Es ist bekannt, dass eine CD mit Namen von „Steuer­sündern“ von der Bundesregierung bzw. verschiedenen Landesregierungen an­ge­kauft werden soll. Dabei wird vermutet, dass die Daten unter Verstoß gegen das Bank­geheimnis oder den Datenschutz erlangt wurden. Es ist unter Fachleuten um­stritten, ob solcher­maßen erlangte Daten für Zwecke der Strafverfolgung verwertet werden dürfen. Die bisherige Praxis der Steuerfahndungen bejaht dies. Es ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft mit der Einleitung von Strafverfahren zu rechnen ist, wenn die Daten erst einmal bekannt sind.

Es gibt bereits Erfahrungen über den Umgang der Steuerbehörden mit brisanten Informationen über Liechtensteiner Bankkonten. Aufgrund der Daten auf der Liechtenstein-CD kam es zu einer Vielzahl von Strafverfahren in ganz Deutschland. Allerdings ist kein einziges höchst­richterliches Urteil bekannt geworden, mit welchem abschließend und ver­bindlich über die Verwertbarkeit der umstrittenen Daten entschieden wurde.

Niemand solte sich darauf verlassen, dass die Daten auf der aktuellen Schweizer CD aus rechtlichen Gründen nicht verwertet werden dürfen. Selbst wenn ein rechtliches Ver­wertungs­verbot bezüglich der Daten auf der CD bejaht würde, heißt dies noch nicht, dass die Behörden andere Informationen, z. B. durch eigene Ermittlungen, Durch­suchungen, Bankauskünfte usw. nicht verwerten dürfen.

Man kann davon ausgehen, dass eine Selbst­anzeige noch möglich ist, solange die auf der CD befindlichen Daten noch nicht im Einzelnen ausgewertet wurden. Informationen, in wie weit die bereits angekauften CD’s bislang tatsächlich schon ausgewertet wurden, sind nicht öffentlich bekannt.

Wird eine Selbstanzeige verspätet abgegeben, d.h. war die Tat bereits entdeckt, bleibt die Steuerhinterziehung strafrechtlich verfolgbar. Eine „fehlgeschlagene Selbstanzeige“ wird sich jedoch bei der Strafzumessung günstig auswirken. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen kann selbst eine fehlgeschlagene Selbstanzeige unter Umständen sogar vor einer Gefängnisstrafe bewahren.