Medizinstrafrecht

Strafverfahren gegen Frauenärzte

Medizinstrafrecht

Im Juli 2012 kam es zu der Einleitung von Strafverfahren gegen Frauenärzte durch die Zollfahndung Essen. In einigen Fällen wurden die Praxen durchsucht. Durch die betroffenen Gynäkologen sollen Verhütungsmittel an Patientinnen verkauft worden sein, die aus dem Ausland importiert wurden.

Hintergrund ist, dass manche Wirkstoffe, die beispielsweise in Verhütungsmitteln verwendet werden, in den verschiedenen europäischen Ländern jeweils eigenen Zulassungsverfahren unterliegen. Europaweit agierende Händler (insbesondere die Firma SIGMA GYN bzw. die Firma GP SUPPLIES Ltd.) haben sich dieses System zu Nutze gemacht und Gynäkologen in Deutschland Angebote über günstige Medikamente zugeschickt. Betroffen sind beispielsweise die Fertigpräparate Depocon, Sayana, Noristerat, Mirena oder Implanon. Verkauft wurden unter anderem Medikamente, die in Österreich, Zypern oder England zugelassen wurden – nur eben nicht in Deutschland. Das entsprechende nationale Zulassungsverfahren nach dem Arzeimittelgesetz (AMG) ist hier sehr formalistisch – obwohl die Medikamente in Deutschland mit derselben Zusammensetzung auch erhältlich sind und anerkannten Qualitätsstandards genügen.

Die Arzneimittelhändler, die sich nach außen offenbar nicht immer als ausländische Importeure zu erkennen gegeben haben, dürften ihre Gewinne nicht nur durch die Preisunterschiede gemacht haben, die es in den verschiedenen europäischen Ländern auf dem Medikamentenmarkt gibt. Profite lassen sich auch durch die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze generieren, die in den jeweiligen Ländern gelten. Während Arzneimittel in Deutschland mit 19 % Mehrwertsteuer belegt werden, beträgt der Umsatzsteuersatz in Zypern beispielsweise nur 5 %.

Einige Frauenärzte wurden durch die Zollfahndung Essen angeschrieben und aufgefordert, Unterlagen über die Herkunft bzw. den Verkauf der betroffenen Medikamente herauszugeben. Es ist zu erwarten, dass sich die entsprechenden Ermittlungen auf das gesamte Bundesgebiet erstrecken.

Die Herausgabe von Unterlagen aus einer Arztpraxis ist nicht unproblematisch, da ein Arzt gegenüber seinen Patientinnen der Schweigepflicht unterliegt und daher keine sensiblen Daten ohne deren Einwilligung herausgeben darf.

Nähere Informationen über die rechtlichen Hintergründe der Verfahren sowie die empfohlenen Verhaltensweisen für betroffene Ärzte finden Sie in dem Artikel Staatsanwaltschaft Wuppertal ermittelt gegen Gynäkologen  des Anwalts Dr. Tobias Rudolph (Juli 2012).

Share

Recent Posts

Aktuelle Entwicklungen bei den Cybercrime-Ermittlungen in Deutschland

Cyberkriminalität ist zu einem Schwerpunkt des Strafrechts geworden, angetrieben durch die Digitalisierung und den Aufstieg…

1 Jahr ago

„Nazi-Mörder“ oder Meinungsfreiheit? – Verfassungsbeschwerde von Dr. Tobias Rudolph

Darf man Franz Josef Strauß als „Nazi-Mörder“ bezeichnen? Verfassungsbeschwerde von Dr. Tobias Rudolph

1 Jahr ago

Befangenheit wegen Vorbefassung – EGMR-Beschwerde von Dr. Tobias Rudolph

Im Februar 2021 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgestellt, dass ein deutsches Strafverfahren…

3 Jahren ago

Aktuelle Bußgeld-Welle wegen fehlender Eintragung im Transparenzregister

Unternehmen sind verpflichtet, die wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister einzutragen. Diese Pflicht wurde mit der…

4 Jahren ago

Gründungsveranstaltung Vereinigung Deutscher Vertrauensanwälte

Gründungsveranstaltung der German Ombudsman Association - Vereinigung Deutscher Vertrauensanwälte e.V.

4 Jahren ago

Deutschland kauft Steuer-CD aus Dubai

Deutschland hat im Juni 2021 elektronische Daten aus Dubai erworben, um Steuerstraftaten aufzudecken. Bereits vor…

5 Jahren ago

Diese Website verwendet Cookies & Analytics um Ihnen die bestmögliche Funktionalität bieten zu können. Mehr Informationen