Steuerrecht

Deutschland kauft Steuer-CD aus Dubai


Deutschland kauft Steuer-CD aus Dubai



Erinnerungen an die Schweizer Steuer-CDs

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im Juni 2021 elektronische Daten aus Dubai erworben, um Steuerstraftaten aufzudecken. Bereits vor einigen Jahren hatte Deutschland aus der Schweiz sogenannte Daten-CDs aufgekauft, die Informationen über Deutsche enthielten, die ein Konto im Ausland unterhielten. Es ist zu erwarten, dass es im Zusammenhang mit Geldanlagen in Dubai demnächst zur Einleitung einiger Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung in Deutschland kommt.

Im Juni 2021 wurden die Daten an die Länder zur Prüfung übergeben, damit dort überprüft wird, ob es Hinweise auf Steuerstraftaten gibt. Die jeweiligen Bundesländer entscheiden dann über die Einleitung von steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Laut der Pressemeldung des Bundesfinanzministeriums finden in den Daten umfassende Informationen zu Millionen von Steuerpflichtigen weltweit. Betroffen sein sollen mehrere Tausend Deutsche, die Vermögen in Dubai angelegt haben.

Mithilfe der erworbenen Daten sollen u.a. Steuerstraftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung aufgedeckt werden. Die Daten sollen Erkenntnisse über unbekannte Vermögenswerte auf Bankkonten im Ausland liefern und Rückschlüsse auf nicht erklärte Einnahmen ermöglichen.


Internationaler Informationsaustausch

Soweit sich Hinweise auf Steuerstraftaten in anderen Staaten ergeben, ist beabsichtigt, diese im Rahmen des internationalen Informationsaustauschs den betroffenen Ländern zur Verfügung zu stellen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz, der auch Kanzlerkandidat für die nächste Bundestagswahl ist, äußerte in diesem Zusammenhang in einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums:

„Wir nutzen alle Mittel, um Steuerstraftaten aufzudecken. Mit dem neuen Datensatz leuchten wir die dunklen Ecken aus, in denen sich Steuerstraftäter bisher verkrochen haben. Jetzt ist die Steuerfahndung am Zug, die Täter aufzuspüren und ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Damit stellen wir sicher, dass alle ihren fairen Beitrag zur Finanzierung unseres Gemeinwesens leisten.“


Strafbefreiende steuerliche Selbstanzeige

Jeder, der Geld in Dubai angelegt hat, sollte nun schnellstmöglich prüfen, ob noch die Möglichkeit zur strafbefreienden steuerlichen Selbstanzeige besteht. Die Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte aus Nürnberg, Fachanwälte für Strafrecht und Steuerrecht, verfügt über jahrelange Erfahrung mit der Abwendung von Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung durch Selbstanzeigen gemäß § 371 AO.

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