Geldwäsche
Am 03.11.2017 hat Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph in den Kanzleiräumen in Nürnberg einen Vortrag zum neuen Geldwäschegesetz (GwG) und den Pflichten nach dem Transparenzregister gehalten.
Im Fokus der Diskussion mit Unternehmensvertretern, Steuerberatern und Rechtsanwälten standen dabei die Anforderungen an ein modernes Compliance-System, die sich durch das neue Gesetz ergeben. Darüber hinaus wurde diskutiert, in welchen Fällen eine Pflicht zur Meldung an das Transparenzregister besteht. Diese Pflicht wird insbesondere häufig dann übersehen, wenn Gestaltungen vorweg genommener Erbfolge (Unterbeteiligung, stille Beteiligung, usw.) vorliegen, oder sonstige wirtschaftliche Rechte, die sich nicht aus anderen Registern ergeben (Pool-Verträge, Stimmbindungsvereinbarungen, usw.).
Die PDF-Datei mit der Präsentation finden Sie zum Download hier.
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