Bewährung

Was bedeutet eine Bewährungsstrafe?

Viele Verurteilte freuen sich, wenn sie eine Bewährungsstrafe bekommen. Es bedeutet, dass sie ihre Strafe nicht in einer Justizvollzugsanstalt absitzen müssen, sondern in Freiheit leben können. Doch eine Bewährungsstrafe ist kein Freispruch. Es handelt sich vielmehr um eine „ambulante“ Strafvollstreckung.

Wer bekommt Bewährung?

Eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung kommt nur in Betracht bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Wird vom Gericht eine höhere Freiheitsstrafe ausgesprochen, ist eine Bewährung nicht möglich. Etwa drei Viertel aller Freiheitsstrafen, die nicht länger als zwei Jahre betragen, werden zur Bewährung ausgesetzt.

Der Richter entscheidet nach seinem Ermessen, ob eine Freiheitstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Häufig ist es das Ziel von Absprachen im Strafverfahren, sich mit Gericht und Staatsanwaltschaft im Vorfeld des Prozesses auf eine Bewährungsstrafe zu verständigen.

Der Richter erstellt eine Sozialprognose, in der es um die zukünftige Entwicklung des Täters geht. Der Richter kann eine Strafe nur zur Bewährung aussetzen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Täter auch künftig ohne Einwirkung des Strafvollzuges keine Straftaten mehr begehen wird. Bei seiner Prognose berücksichtigt der Richter vor allem die Persönlichkeit des Täters, sein Vorleben (insbesondere Vorstrafen), die Umstände der Tat und die Lebensverhältnisse des Täters.

Besonders günstig ist es für den Täter, wenn er in soliden Verhältnissen lebt, d.h. eine feste Wohnung und Arbeit hat sowie über stabile familiäre Verbindungen verfügt. Es kommt immer auf die Gesamtwürdigung aller Umstände an. Von Bedeutung kann auch sein, ob der Täter den aus der Straftat entstandenen Schaden wieder gut gemacht hat.

Eine Bewährung kommt beispielsweise auch dann in Betracht, wenn der Täter nicht vorbestraft ist und der Richter davon ausgeht, dass es sich um eine einmalige Entgleisung des Täters handelt.

Eine Bewährung ist hingegen sehr selten, wenn ein Täter bereits mehrfach gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat oder die neue Tat sogar noch während einer laufenden Bewährung begangen hat.

Es gehört zu den Aufgaben der Strafverteidiger, frühzeitig Fakten zu schaffen, die eine positive Sozialprognose begünstigen. Dies kann beispielsweise ein sogenannter Täter-Opfer-Ausgleich sein, d.h. eine Einigung mit dem Verletzten einer Straftat, der eine Entschädigung für die erlittenen Folgen erhält. In Steuerstrafverfahren spielt die Begleichung etwaiger Steuerschulden für die Strafzumessung – und damit in Grenzfällen auch für die Bewährung – eine maßgebliche Rolle.

Was bedeutet die Bewährungszeit?

Das Gericht legt im Urteil eine bestimmte Bewährungszeit fest. Die Bewährungszeit hat nichts mit der Dauer der Freiheitsstrafe zu tun. Das bedeutet, dass beispielsweise bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wird, eine Bewährungszeit von zwei Jahren oder länger festgelegt werden kann. Während der Dauer der Bewährungszeit wird überprüft, ob der Verurteilte die Aussetzung zur Bewährung verdient hat. In dieser Zeit hat er sich straffrei zu verhalten und sich an Auflagen und Weisungen zu halten. Die Bewährungszeit beträgt mindestens zwei, höchstens fünf Jahre. Sie kann vom Gericht nachträglich verlängert werden.

Welche Auflagen können für die Dauer der Bewährungszeit auferlegt werden?

Üblicherweise werden bei einer Bewährung (neben Meldeauflagen) noch „spürbare“ Folgen auferlegt. Dies sind meist Geldauflagen. Im Einzelfall können beispielsweise auch Arbeitsauflagen verhängt oder eine besondere Verpflichtung zur Schadenswiedergutmachung auferlegt werden.

Als mögliche Auflage während der Bewährungszeit kommt insbesondere die Zahlung eines Geldbetrages in Betracht. Die Anweisung kann der Schadenswiedergutmachung (beispielsweise Schadensersatz oder Schmerzensgeld) dienen oder zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen bzw. der Staatskasse geleistet werden. Eine Auflage kann auch die Erbringung von gemeinnütziger Arbeit (beispielsweise im Altenheim, Krankenhaus, Tierheim sowie für den Umweltschutz) sein.

Welche Weisungen können für die Dauer der Bewährungszeit auferlegt werden?

Das Gesetz hält eine Vielzahl von möglichen Weisungen für die Dauer der Bewährungszeit bereit.

Dem Verurteilten kann eine Meldepflicht auferlegt werden, das heißt, dass er sich zu bestimmten Zeiten bei Gericht oder einer anderen Stelle melden muss.

Das Gericht kann Anordnungen treffen, die den Aufenthalt, die Ausbildung, Arbeit oder Freizeit oder die Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse betreffen. Häufig wird angeordnet, dass der einkommenslose Verurteilte sich um die Aufnahme einer Arbeit bzw. einer Ausbildungsstelle bemüht.

Dem Verurteilten kann auch Kontakt zu bestimmten Personen oder Personengruppen verboten werden, wenn diese einen schlechten Einfluss auf ihn haben. Ebenso kann das Gericht anordnen, dass der Täter bestimmte Gegenstände nicht besitzt, nicht bei sich führt und diese auch nicht von einer anderen Person für sich verwahren lässt. Dies betrifft insbesondere Gegenstände wie Waffen, waffenähnliche Gegenstände, Diebeswerkzeug oder Gegenstände, die dem Drogenkonsum dienen.

Das Gericht kann den Verurteilten auch auftragen, seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen.

Wer bekommt einen Bewährungshelfer?

Dem Verurteilten kann für die Bewährungszeit ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden. Dies ist insbesondere dann angezeigt, wenn die Freiheitsstrafe mehr als neun Monate beträgt und die verurteilte Person noch nicht 27 Jahre alt ist. Der Bewährungshelfer hat die Aufgabe den Verurteilten in der Bewährungsphase zu unterstützen, insbesondere bei der Einhaltung von Auflagen und Weisungen.

Kann die Aussetzung zur Bewährung widerrufen werden?

Die Aussetzung zur Bewährung kann vom Gericht widerrufen werden. Zu einem Widerruf kommt es, wenn während der Bewährungszeit eine Straftat begangen wird oder gegen Auflagen und Weisungen beharrlich verstoßen wird.

Wird die Bewährungsaussetzung widerrufen, muss der Verurteilte die Freiheitsstrafe im Justizvollzug verbüßen.

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