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Bußgeld Transparenzregister

Unternehmen sind verpflichtet, die wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister einzutragen. Diese Pflicht wurde mit der letzten großen Änderung des Geldwäsche-Gesetzes (GwG) bereits im Jahr 2017 eingeführt. Zunächst hielten sich die Behörden mit Bußgeldern zurück. Die Schonfrist ist nun abgelaufen.