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Rechtsanwältin Franziska Fladerer

Rechtsanwältin Fladerer hat sich als Fachanwältin für Strafrecht und Fachanwältin für Steuerrecht auf Strafrecht und Steuerrecht spezialisiert. Seit Beginn ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin ist sie in allen Bereichen des Strafrechts als Verteidigerin tätig.  Ihr besonderes Interesse gilt dem Steuerstrafrecht, insbesondere der Erstellung und Begleitung von steuerlichen Selbstanzeigen.

Rechtsanwältin Franziska Fladerer verbindet mit dem Beruf als Strafverteidigerin den persönlichen Einsatz für ihre Mandanten. Sie kämpft gleichermaßen darum die menschlichen Hintergründe eines Rechtsstreits zur Sprache zu bringen, wie die prozessualen Rechte eines jeden Beschuldigten durchzusetzen.

Schon während ihres Studiums an der Universität Bayreuth galt ihr besonderes Interesse dem Strafrecht, dem sie u.a. als Tutorin für Studienanfänger nachkam. Im Rahmen ihrer Abschlussprüfung spezialisierte sie sich auf den Schwerpunkt Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Ihre Studienabschluss­arbeit verfasste sie zum Thema „Unrichtige oder pflichtwidrig unterlassene Aufstellung einer Bilanz – Voraussetzungen und Ausschlussgründe einer Strafbarkeit“.

Nach Abschluss ihres Studiums in Bayreuth absolvierte sie das Referendariat im Bezirk des OLG Nürnberg. Während ihrer Ausbildung sammelte sie praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Strafrechts. Als Referendarin war sie in einer renommierten Strafrechtskanzlei in Nürnberg tätig.

Einen weiteren Schwerpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet das Steuerrecht. Hier vertritt Rechtsanwältin Fladerer Privatpersonen und Unternehmen sowohl im außergerichtlichen Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt als auch im Verfahren vor den Finanzgerichten.

2016 wurde ihr durch die Rechtsanwaltskammer Nürnberg die Bezeichnung „Fachanwältin für Strafrecht“ verliehen. Seit 2018 ist sie Fachanwältin für Steuerrecht. Rechtsanwältin Fladere ist regelmäßig als Dozentin zu steuerstrafrechtlichen und wirtschaftsstrafrechtlichen Themen tätig, insbesondere im Rahmen von Rechtsanwaltsfortbildungen.

In ihrem Interessenschwerpunkt Steuerstrafrecht sind besondere Kenntnisse und Erfahrungen sowohl aus dem Strafrecht als auch aus dem Steuerrecht für eine effektive Verteidigung gefragt. Durch die Spezialisierung auf diese beiden Rechtsgebiete verfügt Rechtsanwältin Fladerer über die notwendigen Kenntnisse, um im Steuerstrafrecht eine kompetente anwaltliche Vertretung bieten zu können.

Strafbefehl