Was ist ein Fachanwalt für Strafrecht (FaStR)?

Der Fachanwalt für Strafrecht (FAStrR) verfügt gem. § 13 Fachanwaltsordnung (FAO) über eine besondere Qualifikation im Fachgebiet des Strafrechts. Die Spezialisierung als Fachanwalt für Strafrecht bietet dem Rechtsuchenden die Gewähr für eine hohe fachliche Qualifikation und besondere praktische Erfahrungen im Bereich des Strafrechts.

Rechtsanwaltskammer Nürnberg

Der Fachanwalts-Titel wird von der jeweils örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Für Nürnberger Anwälte ist dies die Rechtsanwaltskammer Nürnberg.

Praktische Erfahrung als Strafverteidiger

Für eine Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung müssen die Voraussetzungen der §§ 2 und 3 FAO vorliegen. Das heißt, der Rechtsanwalt muss über besondere theoretische Kenntnisse sowie über besondere praktische Erfahrung verfügen. Dazu gehört die eigenständige Bearbeitung von 60 Strafrechtsfällen sowie die Verteidigung an mindestens 40 Hauptverhandlungstagen in größeren Verfahren (Schöffengericht, Landgericht, Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof). Darüber hinaus muss ein Fachanwalt eine mindestens dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt vorweisen können.

Besondere Kenntnisse im Strafrecht

Die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ wird nur an Rechtsanwälte verliehen, die besondere Kenntnisse und praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen nachgewiesen haben:

Diese besonderen theoretischen Kenntnisse erwirbt der Rechtsanwalt im Rahmen eines mehrwöchigen Fachanwalts-Lehrganges, den der Anwalt mit Klausuren abschließt, die von unabhängigen Gremien korrigiert und bewertet werden.

Fortbildungen im Strafrecht

Nach dem Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung wird von einem Fachanwalt die jährliche Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung seines Fachgebietes gemäß § 15 FAO verlangt. Von dieser Fortbildung ist die Rechtsanwaltskammer unaufgefordert zu benachrichtigen.

Hier können Sie die Fachanwaltsordnung einsehen und herunterladen (Stand Januar 2020).

Fachanwalt für Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht?

Einen besonderen Titel als „Fachanwalt für Steuerstrafrecht“ oder „Fachanwalt für Wirtschaftsstrafrecht“ sieht die Fachanwalts-Ordnung (FAO) (noch) nicht vor.

Für Mandanten, die auf der Suche nach einem besonders qualifizierten Anwalt sind, empfiehlt es sich daher, konkret nach Erfahrungen zu fragen. Nicht jeder Anwalt, der im Strafrecht tätig ist, verfügt über die besonderen Kenntnisse, die beispielsweise für die Bearbeitung von Fällen aus dem Insolvenzstrafrecht, dem Steuerstrafrecht oder dem Medizinstrafrecht erforderlich sind.

Besonders qualifiziert zur Bearbeitung von Spezial-Rechtsgebieten sind Rechtsanwälte, die über mehrere Fachanwalts-Titel gleichzeitig verfügen. Nur wenige Anwälte in Deutschland verfügen über eine Doppel-Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht und gleichzeitig als Fachanwalt für Steuerrecht. Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph war im Bereich der Rechtsanwaltskammer Nürnberg der erste Anwalt überhaupt, der sich auf diese Weise als Spezialist für das Steuerstrafrecht auswies.

Für eine weitere besondere Qualifikation im Steuerstrafrecht bürgt der erst im Jahr 2014 eingeführte Titel als Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Auch hier gehörte RA Dr. Rudolph zu der ersten Generation von Anwälten, die diesen Titel zu tragen berechtigt sind.

Fachanwalt für Strafrecht

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