Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph hält im April 2016 einen Vortrag zum Thema „Ärzte, Amtsträger und Geschäftsherren – Das neue Korruptionsstrafrecht in der Praxis“.
Der Vortrag findet auf Einladung des Nürnberg-Fürther Anwaltsvereins am Montag, den 18.04.2016, um 18:30 Uhr im Literaturhaus Nürnberg vor Kolleginnen und Kollegen statt.
Der Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht wird über das am 26.11.2015 in Kraft getretene Anti-Korruptions-Gesetz referieren. Die Neufassung der Korruptionsvorschriften spielt in der Beratungspraxis von Strafverteidigern und Korruptions-Experten eine große Rolle. Nicht nur die Führungskräfte von Unternehmen müssen interne Richtlinien überprüfen, auch Arbeitnehmer laufen zukünftig verstärkt Gefahr, einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt zu werden.
In dem Vortrag wird auch auf das geplante Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen eingegangen, insbesondere die neuen Straftatbestände der §§ 299a StGB und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen).