Bundeszentralregister

Welche Eintragungen enthält das Bundeszentralregister?

Das Bundeszentralregister besteht aus dem Zentralregister und dem Erziehungsregister. Es wird vom Bundesamt für Justiz geführt.

Ins Erziehungsregister werden insbesondere jugendrichterliche und vormundschaftsgerichtliche Entscheidungen eingetragen. Diese werden jedoch mit Vollendung des 24. Lebensjahres aus dem Erziehungsregister entfernt.

Welche Informationen werden im Zentralregister gespeichert?

Im Zentralregister werden vor allem strafgerichtliche Verurteilungen dokumentiert. Dies gilt unabhängig von Art und Höhe der Strafe. Es können auch Einstellungsentscheidungen oder Freisprüche wegen Schuldunfähigkeit vermerkt werden.

Zudem werden im Zentralregister Entscheidungen aufgeführt, die das Ausländerrecht betreffen, wie beispielsweise die Ausweisung oder Abschiebung. Andere gewichtige Entscheidungen werden ebenso eingetragen, vor allem auf dem Gebiet des Waffenrechts oder hinsichtlich der Ausübung eines Berufes, insbesondere im Umgang oder in der Ausbildung mit Kindern und Jugendlichen.

Eintragungsfähig sind auch gerichtliche Feststellungen über Vollstreckungsrückstellungen, über Betäubungsmittelabhängigkeit zum Zeitpunkt der Verurteilung zu einer Strafe, aber auch Verurteilungen, die im Zusammenhang mit einem ausgeübten Gewerbe stehen.

Verurteilungen von ausländischen Gerichten werden ebenso in das Zentralregister eingetragen, wenn die betroffene Person in Deutschland wohnhaft ist und die verurteilte Tat auch in Deutschland mit Strafe bedroht ist.

Bußgeldentscheidungen hingegen werden in anderen Registern – beispielsweise im Verkehrszentralregister oder im Gewerbezentralregister – vermerkt.

Wer kann Auskunft aus dem Zentralregister verlangen?

Jede Person kann selbst auf Antrag unbeschränkte Auskunft über alle sie betreffenden Eintragungen im Zentralregister verlangen.

Bestimmte Behörden wie Gerichte, Staatsanwaltschaften, der Verfassungsschutz sowie oberste Bundes- und Landesbehörden haben ein Recht auf unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister. Dies betrifft auch Eintragungen die nicht im Führungszeugnis auftauchen.

Bleiben die Eintragungen ein Leben lang im Zentralregister?

Die Eintragungen im Zentralregister werden nach Ablauf einer im Gesetz festgelegten Tilgungsfrist gelöscht. Ausgenommen davon sind Verurteilungen zu lebenslanger Freiheitsstrafe sowie die Anordnung der Sicherungsverwahrung oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Die Tilgungsfristen betragen zwischen fünf bis 20 Jahre. Nach fünf Jahren beispielsweise werden verhängte Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen sowie Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten gelöscht. Nach zehn Jahren werden Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu einem Jahr gelöscht, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach 20 Jahren werden Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr oder wegen einer begangenen Sexualstraftat getilgt.

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