Strafrecht

Strafrecht

Das Strafrecht ist die härteste Waffe, die der Staat gegen seine Bürger einsetzen kann. Letztlich geht es beim Strafrecht darum, dem Betroffenen gezielt ein Übel in Form einer Strafe zuzufügen. Die Herausforderungen für einen Rechtsanwalt, der sich auf das Strafrecht spezialisiert hat, sind daher besonders groß.

Ablauf des Strafverfahrens

In dem Moment, in dem ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen eine Person eingeleitet wird, wird aus einem Bürger ein Beschuldigter. Oft erfährt der Betroffene von dem Vorwurf erst durch eine Wohnungsdurchsuchung, im schlimmsten Fall durch eine Verhaftung. In jedem Fall stellt sich meist sehr früh die Frage, ob man sich zur Sache einlässt oder lieber schweigt. Auch die Auswahl eines guten Strafverteidigers sollte möglichst früh erfolgen.

In sehr vielen Fällen werden strafrechtliche Ermittlungsverfahren wieder eingestellt. Dies kann beispielsweise gegen die Zahlung einer Geldauflage erfolgen. Derartige Geldauflagen kommen insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht oder in Steuerstrafverfahren häufig vor. Hier fallen sie unter Umständen auch besonders hoch aus.

Manchmal ist es dem Betroffenen lieber, eine Geld– oder Bewährungsstrafe zu akzeptieren, wenn nur eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden werden kann. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, das Gespräch mit dem Richter oder dem Staatsanwalt zu suchen, beispielsweise um das Verfahren im Wege des Strafbefehls zu erledigen.

Wenn nach Abschluss eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens eine Anklage nicht verhindert werden kann, so kommt es zur öffentlichen Hauptverhandlung. Bestreitet der Angeklagte die ihm vorgeworfene Tat oder vertritt er eine andere Rechtsauffassung, so gilt spätestens jetzt: Strafverteidigung ist Kampf!

Anklage und öffentliche Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung ist für den Beschuldigten – der dann Angeklagter genannt wird – eine große psychische (und oft auch finanzielle) Belastung.

Im Rahmen einer Hauptverhandlung spielen nicht nur Zeugen eine immer größere Rolle. Auch die Position der Nebenkläger ist in den letzten Jahren durch den Gesetzgeber gestärkt worden.

Zu Beginn der Hauptverhandlung besteht die Möglichkeit, sich zur Sache einzulassen oder zu schweigen. Ein engagierter Verteidiger wird mit „Zuckerbrot und Peitsche“ arbeiten. Man sollte den Draht zum Gericht und zum Ankläger nie ganz verlieren. Manchmal ergeben sich aus den Gesprächen auf dem Gang neue Lösungsansätze. Andererseits ist ein guter Strafverteidiger stets konfliktbereit, falls dies erforderlich ist. Versuchen, den Angeklagte zu erpressen oder zu einem falschen Geständnis zu bewegen, ist genauso entschieden entgegen zu treten, wie fragwürdigen Zeugenaussagen oder falschen Verurteilungen.

Folgen einer Verurteilung

Kommt es zu einer Verurteilung, wird durch das Gericht eine Geldstrafe, eine Bewährungsstrafe oder eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt.

Daneben gibt es einige Nebenfolgen von Strafverfahren, die manchmal mehr weh tun als die eigentliche Strafe. Dazu gehört insbesondere die im Jahr 2017 neu geregelte – und verschärfte! – Möglichkeit der Vermögensabschöpfung.

Neben dem Strafprozessrecht (Woher weiß ein Richter, dass ein Angeklagter die ihm vorgeworfene Tat wirklich begangen hat?) und dem materiellen Strafrecht (Was ist überhaupt strafbar?) spielen auf dem Weg zu einer Verurteilung auch immer wieder Fragen des Strafzumessungsrechts eine Rolle.

Woher weiß das Gericht, dass ein Geständnis wirklich von Reue getragen ist? Wie hart muss eine Frau bestraft werden, die ihre Kinder entgegen einer Anordnung des Jugendamtes nicht an den Vater herausgibt, da sie fürchtet, dieser könne Gewalt ausüben? Welche Strafe hat ein Jugendlicher verdient, der blauäugig seinem Kumpel ein ebay-Konto zur Verfügung gestellt hat, und nun für dessen Umsatzsteuer in Höhe von mehreren hunderttausend Euro haften soll?

All diese Fragen lassen verschiedene Antworten zu. Die schwierige Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit ist oft unbequem und konfliktanfällig.

Aufgabe des Strafverteidigers

Dem Strafverteidiger kommt in dem Prozess der Wahrheitssuche eine zentrale Funktion zu.

Dem Angeklagten in einem Strafprozess stehen einige Rechte zu. Diese Rechte haben ihre Wurzeln in der Menschenwürde, im Gebot der Fairness und in der Unschuldsvermutung. Wichtige Verteidigungsrechte sind beispielsweise das Recht zu schweigen, einen Verteidiger zu benennen oder aktiv durch Beweisanträge auf den Prozess Einfluss zu nehmen. All diese Rechte des Angeklagten machen den Rechtsstaat aus. Die Garantien des Rechtsstaats wären nichts wert, wenn ein unschuldiger Angeklagter sie nicht kennt oder gezielt daran gehindert wird, seine Rechte wahrzunehmen.

Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, den Angeklagten über seine Rechte aufzuklären und sich für deren Einhaltung einzusetzen. Gegebenenfalls muss die Einhaltung der prozessualen Spielregeln auch nachdrücklich vom Strafverteidiger eingefordert werden.

Im Strafprozess geht es nicht nur um prozessuale Rechtsfragen, sondern auch immer wieder darum, ob tatsächlich der richtige Angeklagte auf der Anklagebank sitzt. Um dies herauszufinden, müssen manchmal von Seiten der Verteidigung unbequeme Fragen gestellt werden. Wenn der Weg der Wahrheitsfindung streitig und steinig  ist, ist es die Aufgabe des Verteidigers,  „das Unerhörte zu Gehör zu bringen.“

Inbesondere bei Konstellationen, in denen „Aussage gegen Aussage“ steht, ist dies besonders schwierig, beispielsweise bei Vorwürfen aus dem Sexualstrafrecht.

Ein Strafverteidiger muss bereit sein, Konflikte für den Mandanten im Prozess auszuzutragen und sich sowohl in den Angeklagten als auch in die Zeugen hineinversetzen zu können, um das Gespür für die realistischen Chancen im Prozess nicht zu verlieren.

Strafrecht ist nicht gleich Strafrecht

Die unseren Mandanten vorgeworfenen Taten reichen von kleineren, vermeintlich weniger schwerwiegenden Fällen, wie beispielsweise Schwarzfahren, Verkehrsstraftaten oder kleineren Betäubungsmitteldelikten bis hin zu umfangreichen Betrugsfällen, Gewalt- Sexual – oder Kapitaldelikten.

Im Rahmen unserer Tätigkeit als Strafverteidiger liegt einer unserer Schwerpunkte im Bereich des Wirtschafts– und Steuerstrafrechts. Dazu gehören alle Straftaten, die Bezug zum Wirtschaftsleben haben. Zu nennen sind beispielsweise Betrug, Korruption, Insolvenzstraftaten und Steuer­hinterziehung. Hier ist neben besonderer juristischer Qualifikation auch Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und Bereitschaft zum Blick über den Tellerrand gefragt.

Im Sexualstrafrecht spielen neben viel Berufserfahrung oft auch Fragen der Psychologie eine große Rolle.

Im Internetstrafrecht geht es beispielsweise um die Strafbarkeit von Phishing, die Zulässigkeit bestimmter prozessualer Ermittlungsmethoden, den Besitz oder die Verbreitung illegaler Inhalte sowie typische Erscheinungsformen moderner Kriminalität (z.B. ebay-Betrug). Rechtsanwälte, die im Internetstrafrecht tätig sind, stehen vor besonderen Herausforderungen durch die schnellen technischen Entwicklungen. Die klassischen Felder des Strafrechts werden durch Überschneidungen mit Fragen des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts oder des Wirtschaftsrechts erweitert.