Neue Fachanwältin für Strafrecht

,

Franziska Fladerer

 

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat unserer Kollegin, Rechtsanwältin Franziska Fladerer, mit Urkunde vom 03.02.2016 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung

„Fachanwältin für Strafrecht“

zu führen.

 

Als Fachanwältin für Strafrecht verfügt sie über eine besondere Qualifikation im Strafrecht gem. § 13 Fachanwaltsordnung (FAO). Voraussetzung für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwältin für Strafrecht“ war, dass Frau Rechtsanwältin Fladerer besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Strafrechts nachweisen musste. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen nur dann vor, wenn sie auf dem Fachgebiet Strafrecht das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Die besonderen theoretischen Kenntnisse hat Rechtsanwältin Fladerer im Jahr 2012 in einem mehrwöchigen Lehrgang erworben. Insbesondere erwarb sie vertiefte Kenntnisse im Bereich des Strafverfahrensrechts und des materiellen Strafrechts. Ihre besonderen praktischen Erfahrungen hat sie gegenüber dem Fachprüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Nürnberg nachgewiesen. Der Fokus der von Frau Fladerer bearbeiteten Fälle lag dabei im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

Wir freuen uns sehr mit unserer Kollegin und gratulieren ihr recht herzlich.